So funktioniert das Förderprogramm „Speicher“

Am 1. Mai startet das Förderprogramm für Photovoltaik-Speichersysteme. Dadurch unterstützt der Staat Sie dabei, unabhängiger von steigenden Strompreisen zu werden und Ihre Stromrechnung nachhaltig zu senken. Detaillierte Fragen rund um die Förderung beantwortet dieser Beitrag. Eine kurze Übersicht über das Förderprogramm finden Sie im vorhergehenden Post.

Wie wird gefördert?

Gefördert wird durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW und einen einmaligen Tilgungszuschuss. Über das Darlehen kann bis zu 100 % der Investition finanziert werden. Die Investition kann dabei neben dem Speichersystem auch die Photovoltaikanlage umfassen. Wenn Sie kein umfangreiches Darlehen aufnehmen möchten, kann die Darlehenssumme auch nur der Höhe des Tilgungszuschusses entsprechen und das Darlehen dann durch den Tilgungszuschuss wieder ausgeglichen werden. De facto erhalten Sie so einen direkten Zuschuss zu Ihrer Investition. Die Zinssätze gibt die KfW ab 1.5.2013 unter http://www.kfw.de/konditionen bekannt. Das KfW-Programm Erneuerbare Energien „Speicher“ hat die Programmnummer 275.

Wie hoch ist die Förderung?

Dies hängt vor allem von der Größe der Photovoltaikanlage und den Investitionskosten für das Speichersystem ab. Auch ob es sich um die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage mit Speichersystem oder die Speichernachrüstung bei einer seit mehr als 6 Monaten bestehenden Photovoltaikanlage handelt, hat Einfluss. Das Darlehen kann bis zu 100 % der Anlagenkosten (Photovoltaikanlage + Speicher) betragen. Maximal werden 30 % der Speicherkosten durch den Tilgungszuschuss gefördert. Die maximalen Förderbeträge in Abhängigkeit von der Größe der Photovoltaikanlage zeigt folgende Darstellung:

Größe der PV Anlage_1

Wie wird die Höhe der Förderung berechnet?

Das hängt davon ab, ob das Speichersystem gemeinsam mit der Photovoltaikanlage installiert wird oder ob das Speichersystem mindestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage nachgerüstet wird. Auf den ersten Blick verwirrt die Berechnung bei Neuinstallationen etwas, da hier nicht die tatsächlichen Kosten für Speicher und Photovoltaikanlage angesetzt werden, sondern ein von der KfW festgelegter Betrag von 1.600 Euro pro kWp. Die Kosten des Speichers errechnen sich also aus den Gesamtkosten durch Abzug der Photovoltaikanlagengröße multipliziert mit 1.600 Euro pro kWp. Die Berechnung wird mit den Nettokosten ohne Mehrwertsteuer durchgeführt.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen den Rechenweg (zum Vergrößern bitte anklicken):

Beispiel 1Beispiel 2

Den Förderbetrag können sie auch einfach mit unserem Speicherförderrechner ermitteln.

In einigen Medien liest man von 600 Euro bzw. 660 Euro Förderung pro kWp. Dieser Wert stellt die Maximalförderung dar. Er ergibt sich aus 2.000 Euro x 30 % bei Neuinstallationen bzw. 2.200 Euro x 30 % bei nachgerüsteten Speichersystemen.

 
Wo wird der Antrag gestellt?

Den Antrag können Sie bei dem Kreditinstitut Ihrer Wahl stellen. In der Regel bieten alle Banken die Förderdarlehen der KfW an. Sollte Ihre Hausbank das Darlehen nicht anbieten wollen, rate ich bei einer weiteren Bank in Ihrer Region anzufragen.

Wann wird der Antrag gestellt?

Den Antrag müssen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens, d.h. vor der Beauftragung stellen.

Der Weg zur Förderung

  1. Beratungsgespräch mit Ihrem IBC SOLAR Fachpartner
  2. Angebot über IBC SolStore erstellen lassen
  3. Beratungsgespräch mit Antragstellung bei Ihrer Hausbank
  4. Beauftragung Ihres IBC SOLAR Fachpartners und Installation des Batteriespeichersystems innerhalb 18 Monaten nach Kreditzusage
  5. Anforderung des Tilgungszuschusses unverzüglich, spätestens 6 Monate, nach Vollauszahlung des Darlehens über Ihre Hausbank

Welche Anlagen werden gefördert?

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Größe der Photovoltaikanlage maximal 30 kWp
  • Installation der Photovoltaikanlage nach dem 31.12.2012
  • Das gewählte Speichersystem muss den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen. Ihr IBC SOLAR Fachpartner berät Sie, welche unserer Speichersysteme förderfähig sind.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Landwirte
  • Gemeinnützige Antragsteller

Wo erhalte ich die nötigen Unterlagen?

Die Unterlagen der KfW erhalten Sie bei allen Banken in Deutschland. Diese füllen sie gemeinsam mit Ihnen aus und kümmern sich um die Antragstellung. Alles weitere, wie z.B. das Angebot und die nötigen Erklärungen, stellt Ihr IBC SOLAR Fachpartner für Sie zusammen.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Nutzen Sie einfach die Kommentarfunktion – ich beantworte Ihre Fragen gerne.

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