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Gewusst wie: Die Photovoltaik-Anlage clever steuerlich absetzen

Die aktuelle Diskussion um die Solarförderung konzentriert sich ausschließlich auf die Vergütungssätze des erzeugten Stroms. Dabei gibt es eine Reihe steuerlicher Möglichkeiten, für Landwirte, Privatpersonen und Unternehmen, die die reduzierten Einspeisetarife aufwiegen und eine Investition in die eigene Solaranlage noch attraktiver machen.

Deswegen veranstalteten wir gemeinsam mit unserem Partner Paa Haustechnik GmbH und dem Nabburger Steuerberater Hans Kreckl einen Infoabend zum Thema „Photovoltaik – wie geht’s weiter?“. Über 60 Besucher informierten sich über Technik, Wirtschaftlichkeit und steuerliche Aspekte rund um das Thema Photovoltaik.

Was die Wenigsten wissen: Photovoltaik bietet Unternehmern, Landwirten und Privatpersonen interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Neben der linearen Abschreibung, bei der die Anschaffungskosten gleichmäßig über 20 Jahre abgesetzt werden, kann man in den Steuerjahren 2009 und 2010 bei einer Neuanschaffung auch degressiv abschreiben. Das bedeutet: Anlagenbetreiber können so 12,5 Prozent des jeweiligen Restwerts anstelle von 5 Prozent der Herstellkosten (also der Material- und Fertigungskosten) absetzen. Diese Option ist allerdings durch den Gesetzgeber befristet. das Gesetz zur „Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets‚ Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ sieht nur eine Begünstigung in diesen beiden Jahren vor. Für Interessenten, die derzeit eine hohe Steuerlast zu tragen haben und wissen, dass diese in den nächsten Jahren abnimmt, ist der Kauf einer PV-Anlage derzeit gerade deshalb eine gute Investition.

Ein weiteres interessantes Mittel ist der so genannte Investitionsabzugsbetrag, mit dem künftige Investitionen mit bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten noch in diesem Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Wer also noch in diesem Jahr eine verbindliche Bestellung abgibt, kann steuerrechtliche Effekte schon vor der eigentlichen Investition nutzen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Sonderabschreibung, mit der Anlagenkäufer bis zu 20 Prozent der Anschaffungskosten in den ersten 5 Jahren absetzen können – zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung. Somit lässt sich durch den Kauf einer Photovoltaikanlage die Steuerlast bei schwankendem Einkommen gut regulieren. Dies trifft neben Unternehmern und Landwirten auch auf Arbeitnehmer zu, denen durch Abfindungen oder andere hohe Einmalzahlungen flexible Abschreibungsmöglichkeiten steuerliche Vorteile bringen.

Das Fazit des Steuerexperten: PV Anlagen sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft, die auch weiterhin eine sehr gute Rendite bieten – sogar über die 20 Jahre des EEG hinaus.

Wenn Sie mehr zu den steuerlichen Aspekten beim Kauf einer PV-Anlage erfahren möchten, sprechen Sie am besten Ihren Steuerberater an. Er kennt Ihre persönlichen finanziellen Verhältnisse und kann für Sie die optimale steuerliche Lösung finden.