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Photovoltaik in Italien: Was bringt das Conto Energia IV ab dem 1. Juni 2011?

Nachdem erst im August 2010 das Conto Energia III. verabschiedet wurde, hat die italienische Regierung mit einem Dekret im März 2011 eine weitere Modifikation der Solarstromförderung in Italien beschlossen. In starker Anlehnung an das deutsche EEG tritt das neue Conto Energia IV am 1. Juni 2011 in Kraft.

Ab dem 1 Juni gibt es bis zum Ende der Jahres 2011 eine monatliche Degression der Fördertarife, die sich nach der Art und der Größe der Anlage richten. Konkret sieht diese wie folgt aus:

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Was genau ändert sich?

Das neue Conto Energia IV unterscheidet wie gehabt zwischen „Anlagen auf Gebäuden“ und „anderen Anlagen“. Neu ist die zusätzliche Unterscheidung nach Größenklassen, also nach „kleinen“ und „großen“ Anlagen“. Kleine Anlagen sind Dachanlagen bis 1.000 kWp, alle Anlagen auf öffentlichen Gebäuden & Grundstücken sowie sonstige Anlagen bis 200 kW, die den sog. „scambio sul posto“ (sprich: Energietausch mit dem Stromversorger) wahrnehmen.

Anlagen auf Gewächshäusern, überdachten Parkplätzen und Lärmschutzwänden erhalten einen Tarif, der sich aus dem Durchschnitt zwischen „Dachanlagen“ und „anderen Anlagen“ ergibt. Alle anderen Anlagen gelten als „große Anlagen“ (Freiflächen ab 200kW). Für diese wird ab 1. Juni 2011 bis Ende 2012 zusätzlich ein Deckel eingeführt:

[2]

Ab 2013 entfällt dieser Deckel. Allerdings ist zu erwarten, dass die Absenkung der Fördertarife bei Erreichen der Fördergrenze von 1.361 Mio. Euro (entspricht ca. 9.700 MW) stärker ausfallen wird als bisher geplant.

Von Juni 2011 bis Ende 2016 wird Solarstrom in Italien mit ungefähr 1.941 Mio. Euro gefördert, dies entspricht einer neu zu installierten Leistung von mehr als 12.000 MW.

Was passiert mit Anlagen, die gerade gebaut werden?

Lange bestand Unklarheit darüber, wie der italienische Staat die Übergangsfristen für Anlagen regeln wird, die sich im Bau befinden oder kurz vor Fertigstellung stehen.

Alle großen Anlagen, die zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2011 in Betrieb gehen (Achtung! es gilt nicht die Fertigstellung der Anlage), erhalten in jedem Fall die Einspeisevergütung entsprechend des Kalendermonats in dem sie ans Netz gehen – unabhängig von der Deckelung.

Vorgehen bei Großanlagen:

Alle anderen großen Anlagen müssen in ein Register bei der GSE (Gestore dei Servizi Elettrici, der Behörde des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums, welche Förderungen kontrolliert und beaufsichtigt) eingetragen werden, um den Fördertarif zu erhalten. Die GSE erstellt eine Rangliste, bei der folgende Prioritätskriterien maßgeblich sind:

a.  Anlagen, die zum Antragszeitpunkt bereits in Betrieb genommen wurden

b.  Anlagen, die zum Antragszeitpunkt bereits fertig gestellt worden sind

c.  Datum der Baugenehmigung der Anlage

d.  Nennleistung der Anlage (Anlagen mit einer kleineren Leistung werden bevorzugt behandelt)

e.  Datum der Antragsstellung für das Register bei der GSE

Die Antragsstellung kann nur in den Zeiträumen vom 20.5. bis 30.6.2011, vom 1. bis 30.11.2011 sowie vom 1. bis 31.5.2012 erfolgen. Weiterhin muss die Fertigstellung der Anlage 7 bzw. 9 Monate nach Veröffentlichung der Rangliste der GSE mitgeteilt werden.

Im Register eingetragene Anlagen und Anlagen, deren Fertigstellung angezeigt wurde, werden auf der Homepage der GSE [3] veröffentlicht.

Wie sieht es bei Freiflächen aus?

Im Dekret vom März wurde bereits festgelegt, dass Anlagen auf Freiflächen auf landwirtschaftlichen Flächen nur eine Einspeisevergütung erhalten, wenn sie kleiner als 1 MW sind und weniger als 10% der Grundstücksfläche einnehmen. Ausgenommen sind Anlagen auf Flächen, die in den letzten 5 Jahren nicht landwirtschaftlich genutzt worden sind sowie Anlagen, für die vor dem 1. Januar 2011 eine Genehmigung erteilt wurde. Zusätzliche Boni in Höhe von 0,05 EUR pro kWh gibt es u.a. bei Anlagen, die auf sanierten Asbest- und Eternitflächen gebaut werden, sowie einen Bonus von 5% für Anlagen in Industriegebieten, Steinbrüchen und Mülldeponien. Einen weiteren Bonus von 10% erhält ein Anlagenbetreiber, wenn mindestens 60% der eingesetzten Komponenten in der europäischen Union produziert wurden.

Wie geht’s 2012 weiter?

Um einen Einspeisetarif zu erhalten, müssen ab 1. Juli 2012 zusätzlich eine Recyclingverpflichtung sowie die Normen und Zertifikate ISO9001, OHSAS 18001 [4] und ISO 14000 erfüllt werden.

Weiterhin müssen Wechselrichter, die nach dem 31. Dezember 2012 eingesetzt werden, spezielle Anforderungen erfüllen, u.a. im Fall von Spannungsabsenkungen, Netzabschaltungen, Regelungen für die ins Netz eingespeiste Leistung usw. Module müssen ab 2012 eine 10-jährige Herstellergarantie aufweisen.

Die Laufzeit der Fördertarife bleibt allerdings unverändert auf 20 Jahren.

Weitere Informationen (auf Italienisch & Englisch) gibt es unter:

www.gifi.it [5]

www.assosolare.it [6]

www.gazzettaufficiale.it [7]

www.sviluppoeconomico.gov.it [8]

Autor: Maike Erlemann