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Änderungen im EEG: Konversionsflächen mit PV-Anlagen sinnvoll nutzen

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Konversionsflächen wurden für die PV-Branche im letzten Jahr zum Thema. 2010 nämlich hat der Gesetzgeber die Vergütung für Ackerflächen gestrichen – als „Ersatz“ wurden Konversionsflächen und bestimmte Bereiche entlang von Bahnschienen und Autobahnen ins Gesetz aufgenommen. Doch was bedeutet „Konversionsfläche“ eigentlich?

Der Begriff „Konversion“ steht für eine Umnutzung oder Nutzungsänderung eines Gebiets [2]. PV-Strom, der auf solchen Flächen erzeugt wird, wird seit der EEG-Novellierung mit einer Einspeisevergütung von 22,07 Cent/kWh vergütet. Im Sinne des EEG handelt es sich bei Konversionsflächen um brachliegende Militär-, Gewerbe- und Industrieflächen, welche eine bauliche Umwandlung erfahren sollen. Meist ist der ökologische Wert solcher Flächen aber schwerwiegend beeinträchtigt. Soll heißen, wenn das Gelände durch seine vorherige Nutzung Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen aufweist, ist es für die Stadtplanung vorerst völlig unbrauchbar und fällt in die Kategorie „Konversionsfläche“.

Eine Möglichkeit, diese Flächen zu nutzen, besteht nun in der Bebauung mit PV-Anlagen. Dadurch liegen diese Flächen trotz ihres schlechten Bodenwerts nicht brach und können sinnvoll genutzt werden. Dazu bereitet der Anlagenbauer die Fläche zunächst wieder auf. Auch wir haben bereits 2009 ein derartiges Projekt in Neustrelitz [3]umgesetzt und ein ehemaliges sowjetisches Militärgelände für die Photovoltaik nutzbar gemacht. Ein ganzes Stück Arbeit – schließlich musste das Gelände zunächst einmal altlasten- und munitionsfrei gemacht werden, bevor 2.684 Haushalte sauberen Strom beziehen konnten. Nach Ablauf einer prognostizierten Nutzungsdauer von ca. 30 Jahren hat sich die Fläche so weit erholt, dass sie von der Region wieder anderweitig verwendet und erneut in die weitere Stadtplanung integriert werden kann.

Konversionsflächen für die Photovoltaik zu nutzen, ist sicher eine sinnvolle Möglichkeit. Doch die Beschränkung auf solche Flächen, die oftmals nur mit großem Aufwand „PV-fähig“ werden, ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg. Schön wäre, wenn Landwirte in Zukunft wieder die Möglichkeit hätten, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Ackerflächen nutzen. Die bisherige Regelung, dass Kommunen in Abstimmung mit Landratsämtern im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Entscheidung treffen konnten, ob ein Projekt realisiert wird oder nicht, ist aus unserer Sicht zielführender. Gerade in Regionen wie Oberfranken, in der die Böden oftmals von minderer Qualität sind und nicht genügend Erträge abwerfen, wäre die Photovoltaik eine gute Alternative. Ganz nach dem Motto: Vom Landwirt zum Energiewirt!