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Photovoltaikanlagenprojekt – Step by Step zum Erfolg


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Tipps zur Planung eines Solarprojekts

 

Nachhaltige Investments sind im Trend. Immer mehr Banken und Investoren interessieren sich für erneuerbare Energien und damit auch für Photovoltaikanlagen. Für die professionelle Anlagenerrichtung bedarf es im Vorfeld einer sorgfältigen Planung. Hier ein Überblick, was bei der Planung einer Anlage – von der Idee bis hin zum Baubeginn – zu beachten ist, damit das Projekt [2] ein voller Erfolg wird.

Unabhängig von der Größe oder Art der Photovoltaikanlage unterscheidet man drei wesentliche Phasen: Die Planungsphase, die Realisierungsphase sowie die Betriebsphase, die den Anlagenzyklus mit der Desinvestition, d.h. der Auflösung der Betreibergesellschaft bei Großprojekten abschließt.

Bereits vor der Planungsphase gilt es, wichtige Aspekte bei der Projektidee zu beachten: So ist hier zu überprüfen, ob sich das Projekt generell umsetzen lässt. Dazu zählen neben der standortspezifischen Einstrahlung auch baurechtliche Kriterien sowie die Nutzungsmöglichkeit der produzierten Energie mittels Einspeisung in ein Spannungsnetz. Dies kann entweder eine Netzeinspeisung in ein Hochspannungsnetz (On-Grid-System) oder die Einspeisung in ein netzfernes Inselsystem [3] (Off-Grid-System) sein. Es ist zudem wichtig, bereits in der ersten Phase den langjährigen Anlagenbetrieb zu berücksichtigen. Dabei sind Fragen zum Geschäftsmodell der Betreibergesellschaft, dem Anlagenmonitoring, Sicherheitskonzept oder zum technischen und kaufmännischen Anlagenbetrieb zu beantworteten.

Im nächsten Schritt folgt die Vorplanung der Anlage unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Anhand des Lageplans werden unter anderem die Halterungen, die Modulanordnung, die Positionierung der Wechselrichter, die Verkabelung, die Zufahrten und die Einzäunung sowie die Einfriedung festgelegt. Auf Basis der Vorplanungsunterlagen können nun die erforderlichen Genehmigungen beantragt und die notwendigen Verträge abgeschlossen werden.

Dazu zählen der Netzanschlussvertrag, der Netzeinspeisevertrag und der Stromvergütungsvertrag gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Parallel dazu sollten auch die Finanzierungsfragen geklärt werden. Neben der Eigenkapitalfinanzierung besteht die Möglichkeit der Fremdkapitalfinanzierung oder die Beantragung von Zuschüssen oder Förderungen.

Sobald das Anlagenkonzept steht, geht es an eine erste Kostenabschätzung. Hierbei dienen bekannte Marktpreise als Orientierungshilfe für vorläufige Prognoserechnungen. Im nächsten Schritt folgt die Umsetzung mit Hilfe eines Photovoltaik-Systemhauses. Hier sind Spezifikationen oder Checklisten für die Anfrage notwendig. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen zwei Vorgehensweisen: die Losausschreibung und die Turnkey-Ausschreibung. Bei der Losausschreibung ist der Kunde frei in der Wahl seiner Partner und Komponenten. Das Risiko besteht jedoch darin, dass er für die termingerechte Ausführung selbst verantwortlich ist. Hinzu kommt, dass Fragen der Gewährleistung sowie Verfügbarkeits- und Zuverlässigkeitsgarantien für die Gesamtanlage von den Loselieferanten nicht abgegeben werden können.

Die Anfrage als „Turnkey“ eliminiert nicht nur die Risiken, sondern ermöglicht es dem Kunden, die verschiedenen Angebote quantitativ und qualitativ besser zu vergleichen. Bestimmte Photovoltaik-Systemhersteller bieten zusätzlich auch Betriebs- und Wartungsverträge an und stehen somit neben den gesetzlichen Produktgarantien auch für entsprechende Performance-Garantien ein.

Das auf dieser Basis erstellte Angebot bildet die Verhandlungsgrundlage für den abschließenden Vertrag. Entscheidend ist neben dem Preis, dass der Liefer- und Leistungsumfang vollständig und über den Anlagenzyklus durchgängig ist. Wichtig ist auch die Prüfung des „Engineering, Procurement und Construction“ (EPC)-Umfangs sowie des „Operation und Maintenance“ (O&M)-Umfangs. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auch auf die Rechtsform der Betreibergesellschaft unter Berücksichtigung der Investorenbelange liegen. Darüber hinaus ist auch darauf zu achten, dass der Photovoltaik-Systemhersteller die entsprechende Erfahrung hat, um das Projekt fach- und termingerecht zu realisieren. Fragen Sie nach entsprechenden Projektreferenzen und hören Sie sich im Markt um.

Sind nun diese wesentlichen Tätigkeiten in der ersten Anlagenplanungsphase abgeschlossen, so kann der Vertrag zur Errichtung einer Photovoltaikanlage von den Parteien unterzeichnet und mit der Realisierung begonnen werden.

Autor: Lothar Sowa