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Photovoltaikanlagenprojekt – Step by Step zum Erfolg

Teil 2: Tipps für die Realisierungsphase

Vor kurzem wurde in unserem Blog über die wichtigsten Punkte zur Planung eines PV-Projekts [1]geschrieben. Doch mit der fertigen Planung geht die Arbeit an der PV-Anlage in die nächste Phase. Zu Beginn der zweiten Phase – der Realisierung – steht die Vertragsunterzeichnung. Damit beauftragt der Kunde oder Investor ein Photovoltaikunternehmen, vorzugsweise ein Systemhaus, mit dem Bau der Anlage. Zum Projektstart werden die zuständigen Mitarbeiter benannt und der Projektterminplan wird definiert. Die Projektmitarbeiter sind  in der Realisierungsphase zuständig für die Projektierung, Montage und Inbetriebnahme des Solarprojekts.

Solarpark Neustrelitz [2]

 

Bei der Projektierung des Systems sind grundsätzliche zwei Varianten möglich: das zentrale und das dezentrale System. Bei der zentralen Variante werden alle Photovoltaikmodule an einem zentralen Wechselrichter angeschlossen, bei der dezentralen Variante werden die Solargeneratoren in Gruppen je einem Wechselrichter zugeordnet. Welches System das Beste ist, muss von Anlage zu Anlage geprüft werden. Beiden Konzepten ist jedoch gemeinsam, dass bis zu drei gleichstromseitige Eingänge sowie die dreiphasige Netzanbindung mit dem Wechselrichter möglich sind.

 

Neben der Auslegung des energietechnischen Systems, das zur Produktion des Stromes dient, sind auch das System zur Anlagenkommunikation und -überwachung sowie das Sicherheitssystem zu projektieren und dimensionieren.

Anhand der lokalen Einstrahlungswerte, dem Modulwirkungsgrad und der Performance-Ratio der Anlage kann nun mittels des Einstrahlungsgutachtens die genaue Ertragsprognose der Anlage für einen bestimmten Zeitraum erstellt werden. Mit den Ergebnissen der Ertragsprognose lässt sich eine erste Wirtschaftlichkeitsprognose erstellen. Auf der Einnahmenseite steht die gesetzlich gesicherte Einspeisevergütung; auf der Ausgabenseite fließen sowohl der Systempreis als auch die Betriebsausgaben über die Laufzeit der Anlage ein. Schließlich will der Kunde oder Investor wissen, mit welcher Rendite er rechnen kann.

Parallel zur Projektierung werden die Komponenten beschafft und das Logistik- und Baustellenlagerkonzept festgelegt.

Nach den Ausführungsunterlagen, die im Rahmen der Projektierung erstellt werden, erfolgt die Montage der Anlage. Im Anschluss an die Erdarbeiten werden das Halterungssystem, die Module, die Wechselrichter, das AC-System, die Kabel, der Potenzialausgleich und Blitzschutz, das Kommunikations- und Überwachungssystem und das Sicherheitssystem installiert.

Nach den geltenden Normen, Richtlinien und Vorschriften ist jede elektrische Anlage zu prüfen, bevor sie in Betrieb genommen wird. Die Prüfung dient zum einen zur Sicherstellung des  Schutzes von Personen und zum anderen von Sachen. Der Errichter der PV-Anlage erstellt dafür ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem wichtige Anlagendaten und Messwerte dokumentiert werden. Das Protokoll dient auch als Nachweis gegenüber dem Betreiber, dass die Photovoltaikanlage funktionsfähig und betriebssicher ist.

Mit der sogenannten Fertigstellungsanzeige wir die Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage eingeleitet. Hierin wird bescheinigt, dass die Anlage unter Beachtung der geltenden behördlichen Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik sowie den technischen Anschlussbedingungen erfolgt ist. Dabei erhält der Netzbetreiber die erforderliche Anlagendokumentation. Bei der Aufnahme des Parallelbetriebes der Anlage mit dem Stromnetz erfolgen weitere Prüfungen durch den Netzbetreiber.

Als Ergebnis wird die Inbetriebnahme anhand der erfolgreichen Prüfungen bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Anlagenbetriebsphase mit der damit verbundenen Gewährleistungsfrist. Dazu mehr in einem weiteren Beitrag.

 

Autor: Lothar Sowa