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Photovoltaikanlagenprojekt – Step by Step zum Erfolg

Teil 4: Tipps für die Entwicklungsphase zur Genehmigung eines Solarprojekts

Im letzten Beitrag unserer Blogserie „Photovoltaikanlagenprojekt – Step by Step zum Erfolg“ haben unsere Leser Tipps zur Inbetriebnahme eines Solarprojekts [1] bekommen. Dieses Mal gehen wir einen Schritt zurück und sehen uns an, welche Aspekte bereits in der Planungsphase zu beachten sind. Denn soll eine Photovoltaikanlage termingerecht Strom in das Versorgungsnetz eingespeisen, müssen im Vorfeld diverse Gesetze und Verordnungen für die Genehmigung beachtet werden. Um welche es sich dabei handelt und was sie bedeuten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Da eine Photovoltaikanlage im Sinne des Baurechts eine bauliche Anlage ist, müssen alle baurechtlichen Gesetze und Vorschriften beachtet werden. Diese Anforderungen gelten sowohl für Photovoltaikfreiflächen als auch für -dachanlagen. Für den Bauherr und seine Beauftragten bedeutet das, dass sie mit den geltenden rechtlichen Vorschriften vertraut sein müssen.

Im öffentlichen Baurecht wird nach formellen und materiellen Anforderungen unterschieden. Die formalrechtlichen Anforderungen umfassen die Baugenehmigung sowie die verwendeten Bauprodukte und -arten. Den materialrechtlichen Anforderungen werden das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das Baunebenrecht zugeordnet.

Formalrechtliche Anforderungen

Bei der Baugenehmigung werden vier Verfahren unterschieden:

  1. Bei genehmigungsfreien Anlagen ist keine Zulassung durch die Behörde nötig. Jedoch müssen materialrechtliche Anforderungen beachtet werden. Hier empfiehlt es sich bei der zuständigen Behörde nachzufragen, um eventuelle Zweifel auszuräumen.
  2. Beim Freistellungs-, Anzeige- bzw. Kenntnisverfahren hat der Bauherr entsprechende Bauvorlagen und Nachweise bei der zuständigen Behörde einzureichen.
  3. Im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens ist der Bauherr für die Einhaltung der relevanten Vorschriften verantwortlich und die Behörde legt einen reduzierten Prüfumfang zu Grunde.
  4. Wenn das Solarprojekt keinem der ersten drei Fälle zugeordnet werden kann, ist das behördliche Genehmigungsverfahren mit den erforderlichen Projektierungsunterlagen durchzuführen. Zudem ist das entsprechende Landesrecht zu berücksichtigen. Die Bauaufsichtsbehörde prüft dann die zutreffenden öffentlich-rechtlichen Belange und erteilt mit der Baugenehmigung deren Einhaltung.

Materiell rechtliche Anforderungen

Im Baugesetzbuch (BauGB) ist das Bauplanungsrecht geregelt – jede Photovoltaikanlage muss diesem entsprechen. In diesem Fall ist die Gemeinde, das Stadtbauplanamt oder die Untere Bauaufsichtsbehörde für das Genehmigungsverfahren zuständig.

Die Projektierung einer Photovoltaikanlage erfolgt gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und der Berücksichtigung der Bauleitplanung. Aufgabe dieser ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Der Flächennutzungsplan bereitet die spätere Bodennutzung vor, während mit dem Bebauungsplan die Nutzung für alle verbindlich geregelt wird.

Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen geregelt. Zum einen soll dadurch die Öffentlichkeit so umfassend wie möglich über Ziel, Zweck und Inhalte einer von der Gemeinde in Aussicht genommenen Bauleitplanung informiert werden. Zum anderen soll die Gemeinde frühzeitig die Konsequenzen der Planung aus Sicht der Bürger erkennen.

Generell ist im Flächennutzungsplan die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet in den Grundzügen darzustellen. Der Bebauungsplan (B-Plan) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Zuständig für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden.  Sie werden als Satzung beschlossen.

Die Gemeinden haben zudem Landschaftspläne und Grünordnungspläne aufzustellen, die der Verwirklichung der Umweltschutzziele und der Landschaftspflege dienen. Üblicherweise werden diese Pläne parallel zur Bauleitplanung erstellt. Die Landschaftsplanung ist damit in die Rechtsvorschriften und das Aufstellungsverfahren der Bauleitplanung eingebunden.

Das Bauordnungsrecht, das in den Bauordnungen der Länder geregelt ist, befasst sich mit Sicherheitsaspekten der baulichen Anlagen, wie zum Beispiel die Standsicherheit, die Abstandsflächen und die Anlagenhöhe. Zudem können im Bauordnungsrecht Gestaltungsvorgaben durch Gestaltungssatzungen erfolgen, die für Teile oder das ganze Gemeindegebiet gelten. Existieren keine Gestaltungsvorschriften, so gilt das Verunstaltungsgebot.

Vergütungsanspruch

Der Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)  bedeutet in der Praxis nicht automatisch, dass sich ein Baurecht ergibt und andersherum begründet ein vorhandenes Baurecht nicht automatisch einen Vergütungsanspruch. Das Baurecht der Länder versucht aber den Förderkriterien des EEG Rechnung zu tragen und wird regelmäßig angepasst.

Neben den baurechtlichen Belangen sind anlagentechnische Kriterien zu berücksichtigen. Hierbei sind das EEG sowie die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) von Bedeutung.

Das EEG regelt die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zum Zwecke des Klima- und Umweltschutzes. Anwendung findet es daher im vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Produktion von regenerativem Strom an die Netze für die allgemeine Stromversorgung. Zudem sind die Netzbetreiber dazu verpflichten, den aus Erneuerbare Energien produzierten und eingespeisten Strom zu vergüten. Die Höhe der Stromvergütung erfolgt zum einen in Abhängigkeit von der Anlagenleistung und zum anderen danach, ob die Anlage mit dem Erdboden oder mittels eines anderen Gebäudes verbunden ist.

Die Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung – StromNZV) regelt im Netznutzungsvertrag oder Lieferantenrahmenvertrag den Zugang zum gesamten Elektrizitätsversorgungsnetz. Der Anspruch auf Netznutzung wird jedoch durch die jeweiligen Kapazitäten der Elektrizitätsversorgungsnetze begrenzt.

Um also die Genehmigung für den Bau, den Netzanschluss und die Stromeinspeisung zu erhalten, müssen eine Menge Gesetze und Vorschriften beachtet werden – erst dann kann mit der Projektplanung der Photovoltaikanlage begonnen werden.

Autor: Lothar Sowa, Sales Coordination Manager bei IBC SOLAR