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Was heißt eigentlich…?
Eigenverbrauchs- und Unabhängigkeitsquote

Im Zusammenhang mit Eigenverbrauch und der Speicherung von Solarstrom sorgen die Begriffe Unabhängigkeitsquote und Eigenverbrauchsquote immer wieder für Verwirrung. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie unterscheiden sich diese?

Mit dem EEG 2009 wurde erstmals eine Vergütung für selbst verbrauchten Solarstrom eingeführt. Dieser Anteil des produzierten Stroms hatte Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage und musste deshalb in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden. Die Eigenverbrauchsquote stellt dabei den Eigenverbrauch ins Verhältnis zum insgesamt erzeugten Sonnenstrom. Noch mehr Bedeutung erlangte die Eigenverbrauchsquote ab Juli 2010 mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ab diesem Zeitpunkt war die Vergütung für direkt vor Ort verbrauchten Solarstrom gestaffelt. Erreichen Anlagenbetreiber mehr als 30 % Eigenverbrauch, gibt es eine höhere Vergütung für diesen Anteil des Solarstroms, als für den unter 30 %.

Seit April 2012 gibt es keine Vergütung für selbst verbrauchten Strom mehr und es zeichnet sich ein Trend weg von reinen Renditeüberlegungen beim Kauf einer Photovoltaikanlage, hin zu dem Wunsch die Stromrechnung nachhaltig zu senken und Strompreissteigerungen zu begrenzen, ab. Das Ziel ist eine möglichst große Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeitsquote stellt dies dar, indem sie den selbst verbrauchten Solarstrom ins Verhältnis zum Verbrauch setzt.

Eigenverbrauchsquote und Unabhängigkeitsquote unterscheiden sich also nur darin, dass bei der Eigenverbrauchsquote die Erzeugungsseite durch das Verhältnis Eigenverbrauch zu Erzeugung und bei der Unabhängigkeitsquote die Verbrauchsseite durch das Verhältnis Eigenverbrauch zu Gesamtverbrauch betrachtet werden.

 

Die Berechnung wird nach folgendem Schema vorgenommen:

UnabVSEigen_1 [1]

Beide Werte sind in folgendem Beispiel dargestellt. Die fetten Werte sind die jeweils für das Rechenbeispiel relevanten.

UnabVSEigen_2 [2]