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Häufige Fragen zu Solarfonds – Teil I

Solarfond-Familie-mehr-Himmel_web [1]„Grüne Geldanlagen“, also Investitionen in Projekte mit Erneuerbaren Energien sind eine gute Sache. Doch wie bei jedem Finanzprodukt sollte der Investor sich genau über die Form seiner Geldanlage im Klaren sein. Insbesondere Genussrechte und geschlossene Fonds geraten immer wieder in die Schlagzeilen. Für uns Grund genug, die häufigsten Fragen* zu den von IBC SOLAR aufgelegten Solarfonds/Bürgersolarparks hier im Blog zu beantworten.

 

Was ist ein Solarfonds?

Unsere Solarfonds [2] sind Beteiligungen für Bürgerinnen und Bürger an (Bürger-)Solarparks. Dahinter steht die Idee, dass jeder Bürger die Möglichkeit haben soll, in seiner Region in eine transparente grüne Geldanlage mit gut prognostizierbaren Renditechancen zu investieren. Unsere Solarfonds sammeln die erforderlichen Finanzmittel für den Erwerb eines bereits  bestehenden (Bürger-)Solarparks ein. Dabei werden Kommanditanteile an die sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger verkauft. Ausgegeben werden nur so viele Anteile, wie zur Finanzierung des Solarparks notwendig sind. Nach Erreichen der gesamten Zeichnungssumme wird der Fonds geschlossen, d.h. es werden keine weiteren Anteile veräußert. Somit handelt es sich bei den Anteilen nicht um Spekulationsobjekte wie z.B. Aktien. Die Ausschüttungen ergeben sich somit nicht durch schwankende Kursbewegungen, sondern ausschließlich durch die Stromproduktion des Solarparks und die damit verbundene, staatlich garantierte Einspeisevergütung [3] für Solarstrom.

 

Was unterscheidet einen Solarfonds von anderen Anlageformen in Erneuerbare Energien?

Grundsätzlich unterscheiden lassen sich Unternehmensanleihen und geschlossene Fonds. Bei Unternehmensanleihen (Genussrechte) leiht der Investor dem Unternehmen Geld und erhält dafür einen bestimmten Zinssatz. Der Investor profitiert von Zinsen, hat aber kein Mitbestimmungsrecht. Bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kann im schlechtesten Fall das gesamte Kapital verloren gehen.

Anders als beispielsweise Genussrechte dient die Ausgabe unserer Solarfonds-Anteile nicht der Beschaffung von liquiden Geldmitteln für noch nicht realisierte Projekte, sondern ermöglicht dem Investor (Bürger) eine Teilhaberschaft an einem bereits bestehenden Solarpark. Die Investoren werden Gesellschafter einer Betreibergesellschaft (GmbH & Co. KG), die allein für den Betrieb eines Solarparks gegründet wird und die als völlig eigenständiges Unternehmen agiert. Die Gesellschafter sind durch Gewinnausschüttungen direkt am Unternehmenserfolg beteiligt und erhalten zudem weitgehende Rechte, insbesondere ein Informations-, Kontroll- und Mitspracherecht.

 

Welche Besonderheiten haben die Solarfonds von IBC SOLAR?

Jeder Solarfonds, der von der IBC SOLAR Invest GmbH aufgelegt wird, investiert in einen bereits bestehenden Solarpark. Die in die Gesellschaft eintretenden Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich als Kommanditisten an bereits real existierenden Sachwerten. Unvorhersehbare Folgekosten, welche durch bauphasenbezogene, rechtliche oder technische Installationsrisiken entstehen können, sind also ausgeschlossen. Als Erbauer der Solarparks steht die IBC SOLAR AG als eines der weltweit führenden Photovoltaik-Systemhäuser seit über 30 Jahren [4] für höchstmögliche Sicherheit. In allen Projektphasen – vom Anlagendesign über die Auswahl leistungsfähiger Qualitätskomponenten bis hin zum Bau und der Inbetriebnahme des Solarparks – haben wir die vollständige Kontrolle über die Qualitätssicherung. Dadurch kann die IBC SOLAR AG umfangreiche Produkt- und Leistungsgarantien geben. In den vergangenen zehn Jahren haben wir bereits über 50 Solarfonds [2] mit einer Investitionssumme von ca. 300 Millionen Euro erfolgreich realisiert.

 

Wo baut IBC SOLAR die Bürgersolarparks?

Die Bürgersolarparks, die IBC SOLAR errichtet und als Fonds vermarktet, werden als regionale Projekte und in enger Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden in ganz Deutschland realisiert. Die Flächen pachten wir für einen Zeitraum von 25 Jahren teilweise auch direkt von den Kommunen. Oft handelt es sich dabei um sogenannte wirtschaftliche Konversionsflächen, also Brachflächen, die erst durch die Bebauung mit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage wieder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden. Dies können beispielsweise Abfalldeponien, ehemals militärisch genutzte Areale oder schmale Korridore entlang von Autobahnen oder Eisenbahnstrecken sein.

 

Welche Technologie wird in den Solarkraftwerken eingesetzt?

Wir beziehen sämtliche Anlagenkomponenten bei unseren namhaften Markenpartnern oder entwickeln diese selbst. Zusätzlich zu den vorausgesetzten Tests und Qualitätskontrollen überprüfen unsere Ingenieure alle Bauteile regelmäßig bei den Herstellern vor Ort. Die von IBC SOLAR eingesetzten Komponenten sind nach allen wichtigen Qualitätsnormen [5] zertifiziert und werden von weltweit anerkannten, unabhängigen Instituten wie TÜV, VDE und Fraunhofer-Institut, überprüft.

 

Wo erfahre ich, welche Fonds IBC SOLAR aktuell vermarktet?

Informationen über unsere aktuellen Fonds und vor allem das von der BaFin [6] (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gebilligte Verkaufsprospekt finden Sie immer auf www.ibc-solar.de/aktuelle-solarfonds.html [7]. Das Verkaufsprospekt enthält alle wichtigen Informationen zum Solarfonds und bildet für Investoren die ausschließliche Beteiligungsgrundlage.

 

In Kürze: Teil II der Beitragsserie beschäftigt sich mit den Risiken, Chancen und Sicherheiten von Solarfonds.

 

* Rechtlicher Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Vorabinformation ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier gemachten Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Verkaufsprospekt. Diesen können Sie hier [7] kostenlos anfordern.