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Blogserie EEG 2014 Teil VI: Erzeugungszähler bei Kleinanlagen bis 10 kWp nicht notwendig

Symbolfoto_EEG2014 [1]In letzter Zeit verlangen einige Energieversorger bei der Anmeldung von Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung den Einbau eines Erzeugungszählers. Tatsächlich ist Fakt, dass die Betreiber von PV-Kleinanlagen dieser Forderung nicht nachkommen müssen. Das hat auch die Clearingstelle EEG in ihrem 18. Fachgespräch [2]im September 2014 deutlich gemacht.

Das EEG 2014 schreibt zwar vor, dass im Fall der EEG-Umlagepflicht eine geeichte Messung vorgenommen werden muss, aber Kleinanlagen bis einschließlich 10 kWp sind davon ausgenommen. Dazu heißt es in der Bundesdrucksache 18/1304, S. 238 (“Referentenentwurf”): „Bei kleinen Anlagen mit geringen Strommengen steht der Aufwand der Erfassung der Eigenversorgung nicht im Verhältnis zu den potentiellen Umlageeinnahmen. (…) Die Messung der Eigenversorgung ist bei diesen Anlagen somit entbehrlich.“

Die in der final verabschiedeten Fassung des EEG festgelegte Bagatellgrenze besagt: Alle Eigenverbrauchsanlagen bis einschließlich 10 kWp Leistung sind von der Verpflichtung ausgenommen, für selbstverbrauchten Sonnenstrom eine reduzierte EEG-Umlage [3]zu zahlen. Solarstromanlagen in Einfamilienhäusern und kleineren Gewerbebetrieben fallen in aller Regel unter diese Bagatellgrenze.

Fazit: Wer keine Umlage zahlen muss, braucht auch keine geeichte Messung vornehmen. Das gilt auch für Kleinanlagen am oberen Ende der Bagatellgrenze.

Den Vortrag aus dem 18. Fachgespräch der Clearingstelle EEG finden Sie hier (PDF, S. 13) [4]