- IBC SOLAR Blog - https://www.ibc-blog.de -

Blog-Serie „Speicher“ Teil 14: Unterweisungspflicht – ein Muss für Installateur und Betreiber

[1]
Installateur bei der Betreiberunterweisung

Ist ein Speicher verkauft und beim Kunden installiert, ist die Arbeit für den Installateur noch nicht getan. Vor dem Abschluss des Auftrags muss der Anlagenerrichter seiner Unterweisungspflicht gegenüber dem Anlagenbetreiber nachkommen. Im Klartext: Der Installateur muss seinen Kunden über die Betriebsführungsverantwortung aufklären und diese Unterweisung auch dokumentieren. Warum die Unterweisungspflicht für Installateur und Kunde elementar wichtig ist und warum sie von beiden sehr ernst genommen werden sollte, erläutere ich in diesem Blogbeitrag.

Die Anwendungsregel VDE-AR E 2510-2 [2] (Kapitel 8.2) spricht eine eindeutige, aber knappe Sprache: „Der Anlagenerrichter […] hat den Anlagenbetreiber zu unterweisen, dass er für die Betriebsführung verantwortlich ist.“ In diesem kurzen Satz steckt jede Menge Konfliktpotential – oder positiver formuliert – Potential zur Konfliktvermeidung. Leider fällt die Unterweisungspflicht im Arbeitsalltag von Installateuren viel zu oft unter den Tisch oder wird in ihrer Bedeutung nicht ernst genug genommen. Das kann im Ernstfall unangenehme Folgen, bis hin zum langwierigen Rechtsstreit, nach sich ziehen.

Warum die Unterweisung für alle Seiten wichtig ist
Aus Sicht des Installateurs ist die Unterweisung elementar, denn sie nimmt den Anlagenbetreiber unumstößlich in die Pflicht. Der Installateur sollte sich die erfolgte Unterweisung vom Kunden unterschreiben und damit dokumentieren lassen. Warum? Netzgebundene Speicher können bei der Erfüllung von netzrelevanten Vorschriften in einen Zustand versetzt werden, der die Batterie schädigt. Ist in einem solchen Fall der Anlagenbetreiber sich seiner Betriebsführungspflicht nicht bewusst, wird es schnell zu Diskussionen um die Kostenübernahme des entstandenen Schadens kommen. Hat der Installateur seine Unterweisungspflicht sorgfältig dokumentiert, kann er solchen Diskussionen gelassen entgegensehen.

[3]
Der Betreiber sollte die Leistungsdaten des Speichers regelmäßig überprüfen

Auch aus Sicht des Kunden ist die Unterweisung eine wichtige Fachleistung, auf deren Dokumentation er bestehen sollte. So gewinnt er die Sicherheit, sich als Betreiber des Speichersystems normengerecht zu verhalten und kann als solcher den sicheren Betrieb der Anlage steuern – beispielsweise durch regelmäßige Wartungsaufträge.

[4]
Der Speicherpass erleichtert die korrekte Dokumentation

Wie die Unterweisung dokumentiert wird
Welche Dokumente dem Wartungs- und Betriebspersonal zugänglich sein müssen, regelt die VDE AR-E 2510-2 im Kapitel 7.3. Eine einfache Möglichkeit, alle Dokumentationspflichten zu erfüllen, ist der Speicherpass des BSW-Solar [5] und des Zentralverbands der Elektrohandwerke. Im Speicherpass werden alle erforderlichen Informationen vorschriftenkonform abgefragt. Dazu gehören beispielsweise alle Informationen zum Anlagenerrichter und -betreiber, technische Daten oder Konformitätsnachweise. Ein Begleitdokument erklärt alle Erfordernisse leicht verständlich und umfassend.

Änderungen bei Normen und Vorschriften im Auge behalten
Schon jetzt werden 50% aller neuen Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Speicher installiert. Somit wird über kurz oder lang jeder Elektroinstallationsfachbetrieb mit diesem Thema zu tun haben. Für Installateure ist es wichtig, sich regelmäßig über Neuerungen bei Normen und Vorschriften zu informieren. Das kann zum Beispiel durch regelmäßige Weiterbildungen erfolgen, wie sie auch von IBC SOLAR angeboten werden [6]. Auf diese Weise können Installateure sich mit der Wartung von Speichersystemen auch ein lukratives neues Geschäftsfeld erschließen. Da der Kunde als Anlagenbetreiber in der Regel ein Laie ist, muss er schon in der Beratungsphase vom Installateur unterstützt werden. Es empfiehlt sich, das Thema Service und Wartung schon frühzeitig anzusprechen und den Kunden so früh wie möglich dafür zu sensibilisieren.

Weiterführende Links