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Recycling: Die Module müssen vom Dach – und nun?

[1]In den nächsten Jahren werden immer mehr Solaranlagen aus der EEG-Vergütung fallen. Für die Betreiber bedeutet das zu entscheiden, ob sie die Anlage auch ohne Vergütung weiterbetreiben wollen. Technisch und wirtschaftlich spricht nichts dagegen: Die Module werden noch einige Jahre lang zuverlässig Strom liefern, der quasi zum Nulltarif für den Eigenverbrauch bereit steht. Manchmal müssen die Panele aber endgültig vom Dach, beispielsweise weil sie beschädigt sind. Wie man sie dann richtig recycelt, klären wir in diesem Beitrag.

Sind Module Sondermüll?
Die eindeutige Antwort: nein! Gegner der Solarenergie tischen immer mal wieder das Märchen von den Modulen als Sondermüll auf, aber das gehört ganz klar ins Reich der Legenden. Mono- und polykristalline Solarmodule, wie IBC SOLAR sie anbietet, können natürlich recycelt werden. Wertvolle Grundstoffe wie Glas, Aluminium und Halbleitermaterialien bleiben somit erhalten. Dies trägt zu einer positiven Umweltbilanz bei, indem Abfall vermieden und zugleich bei der Produktion von Modulen Energie eingespart wird. Eine komplett recycelte Anlage kann eine Wiederverwertung von 95 Prozent der eingesetzten Materialien erbringen.

Was sagt das Gesetz?
Das Recycling von Solarmodulen ist im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt – das ist die deutsche Umsetzung der WEEE-Richtlinie der EU und gilt für alle elektrischen Altgeräte. Seit 2015 fallen darunter auch PV-Module. Aktuelle Informationen über die gesetzlichen Vorgaben gemäß §18 Abs. 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes finden Sie hier [2].

IBC SOLAR-Module besitzen das WEEE Zertifikat [3] und sind unter der Nummer DE 55734541 registriert. Als Hersteller und Vertreiber von Modulen haben wir unseren Kunden gegenüber die gesetzliche Informationspflicht zur Entsorgung [4]. Registriert und koordiniert wird die Entsorgung von Altgeräten bundesweit von der Stiftung EAR [5].

[6]Entsorgung durch Privatleute
Der einfachste Weg führt zum nächsten Wertstoffhof. Bis zu 20 Module kann man hier kostenfrei und unkompliziert abgeben und damit dem Recyclingkreislauf zuführen. Wir empfehlen, die Anlieferung vorher anzumelden. Auch eine Übergabequittung sollte man sich unbedingt aushändigen lassen, denn sie gilt als Entsorgungsnachweis. Eine Alternative zum Wertstoffhof ist die Abgabe bei einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb. Ein Verzeichnis ist hier [7] zu finden

Entsorgung durch Installateure
Auch Installateure dürfen Module in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei beim Wertstoffhof abgeben. Das können sie im Namen ihrer Kunden tun, allerdings empfiehlt es sich hier, die Kontaktdaten des Kunden oder den schriftlichen Auftrag des Kunden über Abbau seiner Solaranlage zur Hand zu haben. Der Installateur sollte sich beim Wertstoffhof unbedingt eine Übergabequittung ausstellen lassen und diese an seinen Kunden weitergeben. Denn der Besitzer bleibt solange für die Module verantwortlich, bis ihre Wiederverwendung oder Verwertung nach dem Elektro- und Kreislaufwirtschaftsgesetz nachgewiesen ist.

[8]Und was ist bei größeren Mengen?
Wird eine große gewerbliche Anlage zurückgebaut oder gar ein ganzer Solarpark, fallen natürlich größere Mengen an. Dafür gibt es kein generelles Vorgehen, sondern das Recycling muss fallweise geregelt werden. Hier kommen Entsorger wie Take-e-way [9] ins Spiel, mit denen auch IBC SOLAR zusammenarbeitet. Take-e-way erstellt für die Entsorgung zunächst ein individuelles Angebot. Wenn gewünscht, übernimmt Take-e-way auch den sachgemäßen Abbau und Transport der Module. Der Entsorgungsnachweis wird ebenfalls von Take-e-way ausgestellt und dem Besitzer ausgehändigt. Dieser muss dann selbst bei der Stiftung EAR den Abbau der Anlage melden. Werden die Module über IBC SOLAR entsorgt, übernehmen wir diese Meldung.

Was nicht erlaubt ist
Noch einmal zur Erinnerung: Der Besitzer einer PV-Anlage hat den Nachweis zu erbringen, dass Altmodule ordnungsgemäß recycelt werden. Der Verkauf abgebauter oder defekter Module stellt keine sachgemäße Entsorgung dar. (Wie man gebrauchte Solaranlagen verkauft, die weiterhin in Betrieb bleiben, haben wir in diesem Beitrag [10] beschrieben.)

Ebenfalls nicht erlaubt ist die mutwillige Zerstörung von Modulen oder die Abgabe bei einem Schrotthändler. Auch vom „Ausschlachten von Modulen“ sollte man die Finger lassen. Hier besteht zum einen eine erhebliche Verletzungsgefahr, etwa durch Glasbruch. Zum anderen können die zertifizierten Entsorger die Annahme zerlegter Module komplett verweigern oder mit saftigen Aufpreisen versehen.