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Förderprogramme für Speicher in Deutschland – eine Übersicht

[1]Jede zweite neue Photovoltaikanlage wird inzwischen zusammen mit einem Batteriespeicher installiert, denn diese Variante ist für die Betreiber derzeit die wirtschaftlichste Lösung. Darüber hinaus gewähren sowohl der Bund als auch einzelne Bundesländer Zuschüsse für die Speicherinstallation. Die Anzahl der Förderprogramme wächst stetig. Eine Übersicht haben wir hier zusammengestellt.

Berlin: EnergiespeicherPLUS

Im Oktober 2019 startete Berlin mit einem neuen Speicherförderprogramm. Bezuschusst wird auch die Anschaffung von Stromspeichern, die im Zusammenspiel mit neu zu installierenden Photovoltaikanlagen verbaut und an das Verteilnetz angeschlossen werden.

Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität wird die jeweilige Speichereinheit in Berlin mit 300 EUR gefördert. Für Solarstromspeicher mit Erzeugungs- oder Verbrauchsprognosen wird ein Bonus in der Höhe von 300 EUR gewährt. Voraussetzungen für eine Förderung sind neben dem Speicher-Standort Berlin auch unter anderem eine Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist von mindestens drei Jahren, ein Verhältnis der Photovoltaik-Anlage zum Speicher von 1,2 kWp zu 1,0 kWh, die fachgerechte Inbetriebnahme sowie Recycling und Rücknahme der Solarstromspeicher. Zudem ist auch hier die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt auf 50 % der installierten Leistung der PV-Anlage festgelegt.

Weitere Informationen bei der IBB [2]

Rheinland-Pfalz: Förderprogramm für Solarspeicher

Das Ziel des im Oktober 2019 angekündigten Programms ist es, Privathaushalte und Gemeinden dabei zu unterstützten, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Insgesamt werden hierfür fünf Millionen Euro bereitgestellt. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.

Die Höhe der jeweiligen Förderung ist dabei wie folgt unterteilt: Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität und der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Gemeindespeicher werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung beträgt hier 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität und ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Voraussetzungen für die Förderung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp sowie eine Leistungsbegrenzung: Eine Beschränkung der maximalen Leistungsabgabe der dem Batteriespeichersystem zugeordneten PV-Anlage am Netzanschlusspunkt von max. 50 % für Privathaushalte sowie max. 60 % bei kommunalen Gebietskörperschaften.

Weitere Informationen bei der Energieagentur Rheinland-Pfalz [3]

Baden-Württemberg: Förderprogramm Netzdienliche Photovoltaikspeicher

Gefördert wird die Investition von Privatleuten und Unternehmen in einen stationären, netzdienlichen elektrischen Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden, an das Verteilnetz angeschlossenen PV-Anlage. Das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mind. 1,2 kWp je 1 kWh betragen. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Prozent der Investitionskosten und ist bei 60.000 Euro gedeckelt.

Weitere Informationen bei der L-Bank [4]

Bayern: 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern)

Die bayerische Landesregierung hat die Bedeutung von Photovoltaik in Kombination mit Speichern erkannt. Im 10.000-Häuser-Programm wird seit 2015 die Installation von Photovoltaikanlagen mit Speichersystemen in Privathaushalten mit bis zu 3.200 Euro unterstützt. Die Förderung kann von Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden. Das Programm läuft offiziell bis zum 31. Juli 2022.

Weitere Informationen bei EnergieBonusBayern [5]

Brandenburg: 1000-Speicher-Programm

Ziel des Programms ist es durch den Einsatz von Stromspeichern den Eigenverbrauch von Solarstrom in privaten Eigenheimen zu erhöhen und gleichzeitig das Stromnetz zu entlasten. Gefördert werden Investitionen für Stromspeichersysteme. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 7.000,- EUR. Derzeit können allerdings keine neuen Anträge gestellt werden. Bereits im September 2018 waren die Fördermittel ausgeschöpft!

Weitere Informationen bei der ILB [6]

Nordrhein-Westfalen: Markteinführung elektrische Batteriespeicher

Gefördert werden stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage. Die Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt darf max. 50 % ihrer installierten Leistung betragen. Der Zuschuss beträgt maximal 75.000 Euro. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Die Anträge können noch bis zum 20. November 2019 gestellt werden.

Mehr Informationen bei Bezirksregierung Arnsberg [7]

Sachsen: Förderprogramm Speicherung von Energie und Elektromobilität

Gefördert wird die Errichtung dezentraler Stromspeicher, auch Quartierspeicher und Nachrüstungen, die mit Strom aus Photovoltaikanlagen betrieben werden auch in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestation). Eine Ladestation kann mehrere Ladepunkte aufweisen. Stromspeicher und Ladestationen werden dabei separat gefördert, mit bis zu 40.000 Euro für Speicher und bis zu 1.500 Euro pro Ladepunkt. Modellvorhaben erhalten bis zu 50.000 Euro. Die Förderung kann von allen natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts genutzt werden.

Mehr Informationen bei der SAB [8]

Thüringen: Förderung des Eigenstromverbrauchs – Solar Invest

Ziel der Förderung ist es, den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaik zu erhöhen. Insbesondere sollen Bürgergenossenschaften, Vereine und kommunale Initiativen unterstützt werden. Gefördert werden unter anderem Neuinvestitionen in Photovoltaikanlagen, die der Direktversorgung in unmittelbarer räumlicher Nähe dienen. Für Komplettanlagen beträgt der Zuschuss max. 25 % der förderfähigen Kosten, für Bürgerenergiegenossenschaften bis zu 40 %. Ebenfalls gefördert werden Energiespeicher, die zu mindestens 60 % dem Eigenverbrauch dienen. Hier beträgt der Zuschuss 25 % bis zu 40 %.

Mehr bei der Thüringer Aufbaubank [9]

Aktuelle Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums für mehr Energieeffizienz

Die kostenlose Broschüre zu Fördermitteln für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien wurde im Auftrag des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Die Broschüre informiert über 287 Förderprogramme [10] und kann ab sofort kostenlos bestellt oder als PDF hier [11] runtergeladen werden.