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Förderungen für Speicher in Deutschland in der Übersicht

[1]Deutschland bleibt weiterhin führend was die Absätze für Batteriespeicher angeht. Neben dem Fakt, dass inzwischen ein Großteil aller PV-Anlagen im Eigenheimbereich mit Speicher gebaut werden oder zumindest alles für eine zukünftige Nachrüstung vorbereitet wird, gibt es inzwischen auch im Gewerbesegment viele Anwendungsfälle für Batteriespeicher. Die einzelnen Bundesländer geben zudem immer wieder Anreize für potenzielle Käufer heraus. Deshalb wollen wir hier dieses Thema, das uns bereits 2019 in einem unserer Blogbeiträge [2] beschäftigte, wieder aufgreifen und eine aktuelle Übersicht geben.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat nach einer Pause im Januar 2021 wieder damit begonnen Batteriespeicher zu fördern. Hierfür stehen insgesamt 2,5 Millionen Euro für Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen zur Verfügung. Die Förderhöhe beträgt maximal bis zu 2.000€ je Antrag und 400€ je kWh. Aufgrund der großen Nachfrage ist der Fördertopf nahezu aufgebraucht, eine Erhöhung der zur Verfügung gestellten Mittel ist Stand jetzt nicht im Haushalt von Schleswig-Holstein vorgesehen.

Weitere Informationen zur Förderung von Schleswig-Holstein [3]

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es mittels des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes eine Förderung von Batteriespeichern, die in Verbindung mit erneuerbaren Energien stehen. Im Fokus hierbei sind Kommunen und Gemeindeverbände bis 10.000 Einwohner.

Weitere Informationen zur Förderung in Mecklenburg-Vorpommern [4]

[5]Niedersachsen

Das Förderprogramm „Batteriespeicher für Privathaushalte“ der nBank Niedersachsen hat zum Ziel, dass möglichst alle Dachflächen und Überdachungen für die Energiewende nutzbar gemacht werden. Hierzu werden PV-Anlagen mit Energiespeicher gefördert. Voraussetzung ist der Bau/die Erweiterung einer bestehen Anlage um mindestens 4 kWp, um die 40 Prozent der Speicherkosten gefördert zu bekommen. Boni gibt es unter anderem für die Installation eines lastmanagementfähigen Elektroladepunktes sowie die Überdachung eines Stellplatzes durch PV-Module.

Weitere Informationen zur Förderung der nBank in Niedersachsen [6]

Berlin

In Berlin wird im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogrammes 2030 eine Förderung für Batteriespeicher gewährt. Sie gilt sowohl für Privatpersonen, Wohnbaugesellschaften als auch für Unternehmen und gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen. Die Förderhöhe ist auf 15.000€ pro Antrag limitiert und bietet 300€ je kWh des Energiespeichers. Sollte ein Energiemanagement installiert sein, das prognosebasiert arbeiten kann, wird zudem ein Bonus in Höhe von 300€ gezahlt. Dieser wird zusätzlich über die maximale Förderhöhe hinaus gewährt!

Weitere Informationen zur Förderung in Berlin [7]

Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank – kurz SAB, fördert bereits seit Jahren die Anschaffung eines Batteriespeichers. Der Sockelbetrag beträgt hier 1000€ und für jede weiter kWh 200€. Zusätzlich dazu werden noch AC- und DC-Ladestationen gefördert. Der Maximalbetrag der Förderung beträgt 40.000€. Beziehen können die Förderungen alle Eigentümer, Pächter und Mieter von Flächen in Sachsen. Leider ist der Fördertopf aktuell erschöpft, er soll jedoch in überarbeiteter Version im zweiten Quartal 2021 neu aufgelegt werden.

Weitere Informationen auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank [8]

Hinweis: Diese Förderung ist bereits ausgeschöpft.

Nordrhein-Westfahlen

In Nordrhein-Westfahlen kommen neben Privatpersonen und Freiberuflern auch Unternehmen sowie Gemeinden und Gemeindeverbände in den Genuss einer Förderung für Batteriespeicher. Die Förderhöhe beträgt hierbei 150€ pro kWh bis zu einem maximalen Fördersatz von 75.000€. Dabei zu beachten gilt das maximal zulässige Verhältnis zwischen der Leistung der PV-Anlage in kWp zur Batteriespeicherkapazität, welches maximal 1:3 betragen darf.

Weitere Informationen zur Förderung in NRW [9]

Als zweite Förderoption bietet NRW mit dem Programm eine Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln für Kommunen. Hier werden bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 350,000€. Der Speicher darf hier höchstens die dreifache Nennleistung (in kWp) der PV-Anlage haben.
 

 

Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet aktuell eine Förderung für gewerblich genutzte Energiespeicher. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es ab einer Investition von 10.000€ einen Zuschuss, bei großen Unternehmen ab 100.000€. Die Obergrenze der Förderung beträgt bei Energiespeichern mit Energiemanagement 500.000€.

Weitere Informationen zur Förderung in Sachsen-Anhalt [11]

Hinweis: Diese Förderung ist bereits ausgeschöpft.

Hessen

Die „energetische Förderung HEG“ der WIBank in Hessen fördert Personen, kommunale Gebietskörperschaften und Energiedienstleister. Hierbei werden vor allem Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz sowie zur vermehrten Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert. Je nach geförderter Maßnahme werden entweder 30%, 50% oder bis zu 100% gefördert.

Weitere Informationen auf der Seite der WIBank [12]

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz läuft seit 2019 das „Solar-Speicher-Programm“. Das Programm teilt sich in gleich drei zu fördernde Gruppen auf. Private Haushalte dürfen sich über eine Förderung für ihren Batteriespeicher ab 5 kWp in Höhe von 100€ je kWh freuen. Der Maximalbetrag hierfür liegt bei 1.000€. Kommunen dürfen ab 10 kWp einen Antrag stellen und sich bei gleicher Förderung je kWh über bis zu 10.000€ freuen. Die gleichen Förderbedingungen gelten auch für Unternehmen. Bei allen Fördergruppen müssen zudem PV-Anlagen zugebaut werden. Bei privaten Haushalten PV-Anlagen mit einer Mindestgröße von 5 kWp, bei Kommunen und Unternehmen mindestens 10 kWp.

Weitere Informationen zum Solar-Speicher-Programm in Rheinland-Pfalz [13]

Bayern

Im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms hat der Freistaat Bayern den PV-Speicher Bonus ins Leben gerufen. Ziel hierbei soll es sein, dass Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern dazu angeregt werden den Anteil der erneuerbaren Energien an der eigenen Stromversorgung zu erhöhen. Die Förderung ist sowohl an die Größe des Batteriespeichers als auch an die Größe der zu installierenden PV-Anlage geknüpft und beträgt zwischen 500€ und 3200€.

Weitere Informationen zur Förderung im Freistaat Bayern [14]

Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat das Förderprogramm „netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher“ auf den Weg gebracht. Mit dieser Förderung werden sowohl private PV-Anlagen mit Batteriespeicher als auch gewerblich genutzte Batteriespeicher gefördert. Die Förderhöhe beträgt hier bei Speichern bis 30 kWp 200€ je Kilowattstunde und ab 30 kWp 300€ je Kilowattstunde.

Weitere Informationen zur Förderung in Baden-Württemberg [15]

Hinweis: Diese Förderung ist bereits ausgeschöpft.

In den Bundesländern Thüringen und Brandenburg sind ebenfalls aktuell alle Fördertöpfe ausgeschöpft!