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Neuigkeiten zur ZVDH-Regel

[1]In unserem Blogbeitrag „PV auf Schrägdächern: Fachgerechte Planung [2]“ haben wir erläutert, was zur neuen Fachregel der ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) zu Einbauvorgaben für Dachhaken und Formbauteile zur Befestigung von PV Anlagen zu erwarten ist. Jetzt gibt es hierzu Neuigkeiten, die wir Ihnen natürlich nicht vorenthalten wollen. 

Bezüglich der Dachhakenmontage unterhalb der Regeldachneigung bis min. 10° hat sich folgendes geändert. Es ist nicht mehr erforderlich, Originalzubehör von den Dachziegel- oder Dachstein-Herstellern zu verwenden, es können auch formgleiche Eindeckungen sein. Hierunter fällt unser Dachhaken Mammut Form S+ [3] für die jeweiligen Dachziegel oder -steine.

Die anderen Verbauarten, die wir in unserem Blogbeitrag erwähnen, fallen nun allgemein unter die Kategorie „größer gleich Regeldachneigung“.

Es muss darauf geachtet werden, dass eine fachgerechte Bearbeitung der Dachziegel oder -steine vorliegt, damit für diese keine Lasten durch den konventionellen Dachhaken entstehen. Daher ist es vor allem in hohen Schneelastzonen wichtig, dass der Dachhaken auf seine Durchbiegung statisch untersucht wird.

Das Berechnungsprogramm unseres PV Managers [4] beachtet diese Gegebenheit und setzt darauf, dass der Abstand zwischen Schenkel vom Dachhaken und Dachziegel oder -stein gemäß unserer Montageanleitung eingehalten wird.

Empfohlene Einsatzbereiche für Befestigungen von Anlagen

Befestigung Beschreibung Dachneigung
Systemteile, auf dem Trag-konstruktionen, Laufanlagen o.ä. befestigt werden Formschlüssig, mit Verfalzung passend zur Form und Verfalzung der Dachziegel/-steine ohne handwerkliche Anpassung.

Hinsichtlich der Höhen- und Seitenüberdeckung sowie der Wasserführung besteht kein Unterschied zu den Flächenziegeln/-steinen

Dachziegel und Dachsteine nach

Abschnitt 2 und 3

≥10°

(Mindestdachneigung)

Halter mit Universal-Zubehör, auf dem Trag-konstruktionen, Laufanlagen o.ä. befestigt werden Halter mit Zubehörteil, welches annähernd formschlüssig für Dachziegel/Dachsteine einsetzbar ist.

Die Höhen- und Seitenüberdeckung sowie die Wasserführung weichen von den Flächenziegeln/-steinen ab.

Dachziegel und Dachsteine nach

Abschnitt 2 und 3

≥ Regeldachneigung

(22° / 25° / 30° /35°/40°)

Halter, die durch die fußseitige Öffnung eines Lüfters o.ä. geführt werden und auf dem Trag-konstruktionen, Laufanlagen o.ä. befestigt werden Halter mit Zubehörziegel/-stein welcher formschlüssig zur Verfalzung des Dachziegels/-steins passt, jedoch fußseitig eine größere Öffnung zur Durchführung des Halters aufweist und bei Dachziegeln die Kopfverfalzung nicht bearbeitet werden. Die Öffnung ist durch besondere Maßnahmen, wie z.B. Dichtungen, gegen Wassereintrieb zu sichern
Halter, die durch die Höhen-überdeckung der Dachziegel/-steine geführt werden und auf dem Trag-konstruktionen, Laufanlagen o.ä. befestigt werden Durch die Bearbeitung der Falze in der Höhenüberdeckung ist die Tragfähigkeit der Dachziegel eingeschränkt.

Hinweis: Druck auf den unterliegenden Dachziegel/Dachstein durch Wind- oder Schneelasten, Bewegungen der Unterkonstruktion sowie Unachtsamkeiten beim Einbau können zum Bruch der Deckwerkstoffe in der nicht kontrollierbaren Dachdeckung führen.

Das sind die wichtigsten Punkte des Updates zur ZVDH-Regel. Wir hoffen, Ihnen damit wertvolle Informationen geliefert zu haben, und halten Sie natürlich weiterhin über Änderungen auf dem Laufenden.