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Wie denken Abgeordnete über die Solarkürzungen?

Heute: Josef Göppel, CSU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Umweltausschuss

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Josef Göppel (links) und Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG

Die Diskussion über die Zukunft der Solarkürzung ist voll entbrannt. IBC SOLAR hat Abgeordnete aller Bundestagsparteien gebeten, Ihre Sicht der Debatte zu beschreiben und Ihre Position vorzustellen.

Im heutigen Beitrag nimmt Josef Göppel [2], CSU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Stellung zu den geplanten Vergütungskürzungen:

“Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung ist aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig. Der Grund liegt weniger in den Vergütungskürzungen an sich als vielmehr in der Verletzung des Vertrauensschutzes.

Für das Gelingen der deutschen Energiewende sind leistungsfähige Energiespeicher unabdingbar. Notwendig ist daher eine gezielte Förderung von dezentralen Speichern, mit denen die Betreiber kleiner Solaranlagen ihren selbst erzeugten Strom rund um die Uhr nutzen können. Ich habe in die EEG-Verhandlungen einen Vorschlag für einen solchen Speicheranreiz eingebracht. Ein Teil des Stroms, der bisher in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, würde demnach in Zukunft direkt in den Speicher des eigenen Hauses geleitet werden. Dadurch könnte sich der Eigenverbrauch auf über 50% erhöhen. Der finanzielle Anreiz zum Kauf eines Speichers besteht nach meinem Vorschlag darin, dass für die nächsten zwei Jahre trotzdem 85% des selbst erzeugten Stroms über das EEG vergütet werden. Im Vergleich zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung führt dieses Modell mittelfristig zu einer Entlastung der EEG-Umlage [3]. Diese würde nach Ende der Förderung aufgrund des höheren Eigenverbrauchs deutlich sinken.

Darüber hinaus dränge ich in den Verhandlungen auf die Wiedereinfügung einer Kategorie für Aufdachanlagen von 10-100 kW, einen Anreiz für Systemdienstleistungen bei Solarkraftwerken sowie die Aufnahme von Kleegras und Luzerne in die höhere Vergütungsklasse II der Biomasseverordnung, auch bei mehrjährigem Anbau.”