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Mit 750-kWp-Solarparks auf Erfolgskurs

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Beispiel für einen 750-kWp-Solarpark

Seit Beginn des Jahres nutzen wir vermehrt die Möglichkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017, PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 750 Kilowattpeak (kWp) ohne Teilnahme am Ausschreibungsverfahren zu bauen. So wurden bisher acht solcher Freiflächen-Solarparks fertiggestellt, neun befinden sich aktuell im Bau und weitere 22 sind in der Planung.

Ohne Ausschreibungsverfahren zur rentablen Freiflächenanlage
Seit dem 1.1.2017 müssen PV-Anlagen mit einer Nennleistung größer 750 kWp erfolgreich an einer öffentlichen Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen haben, um eine Vergütung nach §37 EEG 2017 zu erhalten. Freiflächenanlagen, die eine Leistung von maximal 750 kWp haben, werden wie PV-Dachanlagen nach §48 des EEG 2017 gesetzlich vergütet. Daher entwickeln wir gezielt solche Solarparks.

Vor allem im Freiflächenbereich verzeichnen wir ein wachsendes Interesse an 750-kWp-Anlagen. In der Regel übernehmen wir dann die gesamte Projektentwicklung für unsere Kunden. Durch eine optimierte und standardisierte Anlagenplanung und Bauausführung schaffen wir es, die Kosten für solch kleine Freiflächenanlagen zu minimieren. Das wirkt sich natürlich auch positiv auf die Rendite aus.

Eigentümer solcher Freiflächenanlagen sind häufig Energiegenossenschaften und lokale Akteure, wie beispielsweise Banken, die in Photovoltaik und den Klimaschutz investieren, aber nicht den aufwendigen Weg des Ausschreibungsverfahrens gehen möchten. So wurde als eines der ersten Projekte der Solarpark Neusitz [2] für eine örtliche Energiegenossenschaft im April 2017 in Betrieb genommen. Für jede Kilowattstunde (kWh) Solarstrom, die der Park in den kommenden 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr in das öffentliche Netz einspeist, zahlt der Gesetzgeber eine feste Einspeisevergütung von 8,91 Cent (anzulegender Wert).

Wir freuen uns auf viele weitere solcher lokaler Projekte. Sie sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende.