[1]Wer schnell ist, kann jetzt seine betrieblich genutzte PV-Anlage durch steuerliche Abschreibungsvorteile noch günstiger bekommen. Aber Vorsicht: Diese Ausnahme gilt nur bis zum 31. Dezember 2027. Mit ersten Plänen, Kostenvoranschlägen und der Finanzierung sollte man sich deswegen nicht zu lange Zeit nehmen.
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem sogenannten Investitionsbooster zugestimmt – dem neuen steuerlichen Sofortprogramm der Bundesregierung zur Stärkung wirtschaftlicher Investitionen (wir haben darüber berichtet: Mehr Abschreiben, mehr investieren: Neue Steuer-Vorteile für PV, Speicher & E-Fahrzeuge – IBC SOLAR Blog [2]). Damit ist auch formal klar: Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 in betrieblich genutzte Photovoltaikanlagen investieren, können steuerliche Abschreibungsvorteile nutzen.
Was das konkret bedeutet
- Es kehrt die degressive Abschreibung (AfA) zurück: Unternehmen können jährlich bis zu 15 % der Investitionskosten einer beweglichen PV-Anlage steuerlich geltend machen – dreimal so viel wie bisher bei linearer Abschreibung.
- Voraussetzung: Die PV-Anlage muss gewerblich betrieben sein und als bewegliches Wirtschaftsgut gelten – zum Beispiel auf einem demontierbaren Gewerbedach. Private Anlagen oder Balkonmodule sind nicht förderfähig.
Kombinierbare Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG
Kleine Unternehmen mit einem Jahresgewinn unter 200.000 € können zusätzlich eine Sonderabschreibung in Anspruch nehmen – verteilt auf bis zu fünf Jahre, bis zu 40 % der Investitionskosten insgesamt. So lassen sich im ersten Jahr – bei optimaler Nutzung – bis zu 55 % sofort abschreiben.
[3]Weitere Anreize im Rahmen des Sofortprogramms
- Für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Fahrzeuge), die betrieblich genutzt werden, gilt ein ähnlicher Bonus: 75 % Abschreibung im Anschaffungsjahr, verteilt auf bis zu fünf Folgejahre – gilt für Fahrzeuge bis 100 000 € Kaufpreis, gekauft zwischen Juli 2025 und Ende 2027.
- Weitere Maßnahmen wie die langfristige Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 schaffen zusätzliche Entlastung.
Warum sich eine PV-Investition jetzt lohnt
- Mehr Liquidität und schnelle Steuerersparnis
- Hohe Sofortabschreibungen senken die Steuerlast im Investitionsjahr deutlich. So bleibt mehr Kapital für weitere Projekte.
- Verbesserte Rentabilität
- Einige Unternehmen amortisieren Anlagen mittlerweile innerhalb weniger Jahre – die steuerlichen Vorteile verbessern die Kapitalrendite weiter.
- Nachhaltigkeit mit ökonomischem Nutzen Verbesserte Rentabilität
- PV-Systeme senken laufende Energiekosten und stärken das Image als nachhaltiges Unternehmen – steuerlich gefördert und wirtschaftlich sinnvoll investiert.
Investitionsbooster auch für Gewerbespeicher
Der Investitionsbooster kann nicht nur für PV-Anlagen, sondern auch für gewerbliche Batteriespeicher ein echter Renditetreiber sein:
- Abschreibungsvorteile – Bewegliche Speicher (z. B. Containerlösungen, modulare Batteriesysteme) profitieren ebenfalls von der 15 % degressiven AfA, plus möglicher Sonderabschreibung nach § 7g EStG.
- Mehr Eigenverbrauch – Speicher erhöhen den selbst genutzten PV-Stromanteil und reduzieren teuren Netzbezug.
- Lastspitzenkappung – Peak Shaving senkt die Leistungspreise und damit dauerhaft die Energiekosten.
- Zukunftsfähigkeit – Speicher können für Regelenergie, Strommarktoptimierung oder E-Mobilitätslösungen eingesetzt werden.
- Doppelter Steuervorteil – PV + Speicher in einer Investition bedeuten noch höhere sofortige Abschreibungen.
Wer PV und Speicher kombiniert, maximiert sowohl die Steuerersparnis im ersten Jahr als auch die langfristige Stromkostenreduktion.
Beispielszenario
Ein kleines Handelsunternehmen investiert 50.000 € in eine gewerbliche PV-Dachanlage:
- 15 % degressive AfA sofortiger Abzug im Jahr 1 = 7.500 €
- Bei Gewinnen unter 200.000 € zusätzlich mögliche § 7g‑Abschreibung bis 40 %, z. B. verteilt auf fünf Jahre → 20.000 €, wovon z. B. 10.000 € im Jahr 1.
- Gesamtabschreibung im Jahr 1: bis zu 17.500 € – statt etwa 2.500 € bei bisheriger linearer AfA.
Hinweis: Die konkrete steuerliche Gestaltung (zum Beispiel Kombination von degressiver und Sonderabschreibung) sollte unbedingt mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Fazit & Ausblick
Der Investitionsbooster eröffnet besonders für das mittelständische Handwerk und energieintensive Unternehmen eine echte Chance, die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik zu steigern – und das exakt jetzt:
- Große steuerliche Vorteile im Einrichtungsjahr
- Kombination mit § 7g ermöglicht noch höhere Sofortabschreibungen
- Förderung für betriebliche E-Mobilität rundet das Programm ab