Am 25. Juni 2025 hat das Bundeskabinett grünes Licht für ein neues „steuerliches Investitionssofortprogramm“ gegeben. Ziel: Unternehmen sollen motiviert werden, mehr in klimafreundliche Technologien zu investieren – und das möglichst schnell. Wer also mit dem Gedanken spielt, in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder E-Fahrzeuge zu investieren, bekommt jetzt handfeste steuerliche Anreize. Wir fassen die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.
Degressive Abschreibung kommt zurück – aber nur für kurze Zeit
Kernstück des Gesetzes ist die vorübergehende Rückkehr zur degressiven Abschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern. Das bedeutet, Unternehmen können bei Investitionen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 höhere Abschreibungssätze nutzen – also die Kosten schneller steuerlich geltend machen. Möglich ist ein degressiver Satz von bis zu 30 % pro Jahr – je nachdem, wie lange das Investitionsgut normalerweise genutzt wird.
Beispiel:
- Für PV-Anlagen (Nutzungsdauer ca. 20 Jahre) wären bis zu 15 % Abschreibung pro Jahr drin.
- Batteriespeicher (Nutzungsdauer 10 Jahre) könnten sogar mit dem vollen Satz von 30 % abgeschrieben werden.
E-Autos: 75 % Abschreibung im ersten Jahr
Ein echtes Highlight des Pakets: Für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge mit einem Netto-Anschaffungspreis bis 100.000 Euro soll eine Sonderabschreibung von 75 % im Anschaffungsjahr möglich sein. Auch hier gilt: Das Ganze ist befristet auf den Zeitraum von Juli 2025 bis Ende 2027. Wer plant, den Fuhrpark auf E-Mobilität umzustellen, sollte also gut überlegen, ob der richtige Zeitpunkt nicht jetzt gekommen ist.
Für Unternehmen, die ohnehin in Richtung Modernisierung oder Nachhaltigkeit denken, ist das ein echter Bonus. Die Steuererleichterungen können die Liquidität kurzfristig deutlich entlasten und langfristig helfen, ESG-Ziele zu erreichen.
Noch nicht Gesetz – aber vielversprechend
Zwar muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat – Änderungen sind also möglich. Doch eins ist klar: Photovoltaik bleibt eine der günstigsten Formen der Stromerzeugung. Und mit den neuen Abschreibungsmöglichkeiten wird sie für Unternehmen noch ein Stück attraktiver.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der sich schon lange für steuerliche Verbesserungen einsetzt, hat bereits angekündigt, sich weiter für eine Gleichstellung stationärer Speicher mit den E-Fahrzeugen einzusetzen – also auch hier eine Sonderabschreibung zu ermöglichen.
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