Blogserie Brandschutz Teil 4: Die Landesbauordnungen

Nachdem wir uns bisher mit Begriffen und Definitionen sowie den wichtigsten Inhalten der Musterbauordnung befasst haben, wollen wir jetzt einen Blick in die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer werfen. Den Anfang machen wir mit den Bundesländern, welche die Inhalte der Musterbauordnung in ihre Landesbauordnung übernommen haben. Das sind nach aktuellem Stand sieben Bundesländer. 

Landesbauordnungen

Als erstes wollen wir uns den Landesbauordnungen widmen, welche die Inhalte der Musterbauordnung übernommen haben.

Hierzu  zählen zum heutigen Stand folgende Bauordnungen.

  • Berlin (BauO Bln) Stand: 30.12.2023
  • Brandenburg (BgbBO) Stand: 28.09.2023
  • Bremen (BremLBO) Erlass Stand: 10.05.2023
  • Hamburg (HBauO) Stand: 13.12.2023
  • Hessen (HBO) Stand: 20.07.2023
  • Sachsen Anhalt (BauO LSA) Stand: 21.02.2024
  • Schleswig Holstein (BauO SH) Anfang 2024

Hier fassen wir noch einmal zusammen, was das im Einzelnen bedeutet:

PV-Anlagen dürfen

  • ohne Abstand zu einer Brandwand verbaut werden, wenn sie aus nichtbrennbaren Baustoffen errichtet wurde.

Dennoch ist es sinnvoll, einen Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten, da man diesen Platz für den Arbeitsweg benötigt, um Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten auf dem Dach vornehmen zu können. Bei Reihenhäusern oder Doppelhaushälften braucht man ansonsten die Erlaubnis vom Gebäudenachbarn, um sein Dach zu betreten.

Auch kann man eine Solaranlage aus brennbaren Baustoffen ohne Abstand an die Brandwand bauen, wenn folgende Punkte zutreffen.

  • Der Abstand zwischen Moduloberkante und Oberkante Brandwand ist größer als 30 cm.
  • zwei auskragende feuerbeständige Platten aus nicht brennbaren Baustoffen.

PV-Anlagen dürfen

  • mindestens 0,5 m Abstand haben, wenn

die Solaranlage aus brennbaren Baustoffen besteht, eine Übertragung des Feuers nicht durch die Brandwand geschützt wird und gleichzeitig die Oberkante der Solaranlage die Dachabdichtung nicht mehr als 30 cm überragt.

Von unseren Flachdachsystemen könnte man die Systeme AeroFlat, AeroFix G3 10S und AeroFix G3 10EW verwenden.

PV-Anlagen dürfen

  • mindestens 1,25 m Abstand haben, wenn

die Solaranlagen brennbare Baustoffen besitzt,  eine Übertragung des Feuers nicht durch die Brandwand geschützt wird und die Aufständerung bis Oberkante Modul höher ist als 30 cm.

Von unseren Flachdachsystemen fallen die Systeme AeroFix G3 15S, AeroFix G3 15EW, AeroFix G3 8S (Portrait) und AeroFix G3 8EW (Portrait) unter diese Kategorie.

Im nächsten Teil unserer Serie zum Thema Brandschutz widmen wir uns der LBO Bayern und deren Regelungen zum Thema Brandschutz und PV.

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