Übergangsfrist Ausschreibunsgverordnung: So werden aus ruhenden Projektrechten jetzt noch rentable Solarparks

Seit der letzten Februarwoche glänzen in Oeversee (Schleswig-Holstein) blaue Module in der Sonne. Selbstverständlich ist das nicht. Denn ob das 1,8-Megawatt-Projekt südlich von Flensburg entlang der Autobahn 7 tatsächlich realisiert werden kann, stand trotz gesicherten Bau- und Projektrechten lange nicht fest. Der Investor – bisher Handelskunde von IBC SOLAR – nutzte die Gelegenheit, das Projekt fertigzustellen bevor ab September das Ausschreibungsmodell für Freiflächenprojeke verpflichtend eingeführt wird.

Die Projektrechte stammten noch aus Zeiten mit einer vergleichsweise hohen Einspeisevergütung. Die Umsetzung hatte sich jedoch um zwei Jahre verzögert. Für den Betreiber in spe, IBC SOLAR Fachpartner Holger Braaf, stellte sich daher die Frage, wie der Solarpark unter den inzwischen stark veränderten Rahmenbedingungen noch wirtschaftlich realisiert werden könne. Mit IBC SOLAR fand er einen Partner, der die Projektentwicklung wieder aufnahm, das Anlagenkonzept weiterentwickelte und dabei besonderes Augenmerk auf die Optimierung der Wirtschaftlichkeit legte. Die Kooperation mit IBC SOLAR lag für Holger Braaf nahe – seit vielen Jahren ist der Schleswig-Holsteiner einer von 600 deutschen Fachpartnern, die auf die Systemkompetenz von IBC SOLAR vertrauen.

Für mich als Projektentwickler  war die Herausforderung, das gesamte Projekt so umzustrukturieren, dass die Renditeerwartungen des Investors auch angesichts der in der Zwischenzeit gesunkenen Einspeisevergütung noch erfüllt werden konnten. Konkret heißt das: Zunächst musste ein auf PV-Projekte spezialisiertes Finanzinstitut als Partner gewonnen werden. Gleichzeitig wurden alle verwendeten Komponenten, von der Unterkonstruktion über Wechselrichter und Module bis hin zum Zaun, so ausgewählt, dass die Gesamtsystemkosten erheblich gesenkt werden konnten.

Das Vorgehen beim Solarpark Oeversee ist auch auf andere ruhende PV-Projekte übertragbar. Es beinhaltet neben der Optimierung der Wirtschaftlichkeit auch Beratung bei Finanzierung, Versicherungen, Baurecht und EEG sowie Unterstützung beim Netzanschluss und bei der Direktvermarktung. Betreiber sind mit ihrer Anlage so rechtlich und wirtschaftlich auf der sicheren Seite.

Ruhende Projektrechte schnell zu aktivieren ist bares Geld wert.  Im Januar 2015 wurde die Einführung des Ausschreibungsmodells für EEG-geförderte Freiflächenprojekte beschlossen. Bis die  Ausschreibung für alle EEG-geförderten Freiflächenprojekte verpflichtend eingeführt wird, gilt eine Übergangsfrist . Bis zum Stichtag am 31. August 2015 (EEG-Inbetriebnahme) können Solarparks noch im bekannten EEG- und Direktvermarktungsverfahren fertiggestellt werden. Auch mit älteren Projekt- und Baurechten ist es möglich, wirtschaftlich rentable Anlagen zu realisieren. Die Betreiber sichern sich auf jeden Fall die aktuellen EEG-Einspeisetarife für die kommenden 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr.

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