Das neue EEG

Seit dem 1. Januar ist ein überarbeitetes Erneuerbare Energien Gesetz in Kraft. Das besser unter seinem Kürzel „EEG“ bekannte Gesetz, fasst die wichtigsten Vorschriften für alle zusammen, die Photovoltaik installieren möchten.

Man könnte viel darüber schreiben, warum die Große Koalition und die Bundesregierung viel zu wenig gegen die Bekämpfung des Klimawandels unternehmen und warum der Ausbau der Erneuerbaren Energien noch viel dynamischer und kraftvoller sein könnte und muss. Hier und heute soll es aber um etwas anderes gehen, nämlich darum, was Sie mit diesem erneuerten EEG anfangen können und welchen Nutzen es für Sie hat.

Das Wichtigste: Die als Sonnensteuer bekannte anteilige EEG-Umlage auf Eigenverbrauch wird für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung abgeschafft. Damit entfällt nicht nur eine Menge Bürokratie. Vor allem wird der Eigenverbrauch dadurch wirtschaftlich attraktiver. Und das bedeutet wiederum, dass für den Klimaschutz wichtige Anwendungen deutlich stärker kommen werden. Etwa Ladepunkte für die E-Mobilität oder Wärmepumpen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher lohnt es sich also jetzt durchaus, in die anteilige solare Selbstversorgung einzusteigen. Das sollten übrigens auch die Eigentümer größerer Dächer, also Gewerbetreibende, Supermärkte und kleine Industriebetriebe machen. Für sie ist es sehr sinnvoll, ihre Dächer mit Photovoltaik zu belegen, den Strom möglichst weitgehend selbst zu verbrauchen und zu diesem Zweck auch einen Speicher nachzurüsten. Voraussetzung dafür: Die Anlage ist nicht größer als 750 Kilowatt. Das sind einerseits recht große Anlagen. Andererseits ist nicht einzusehen, dass richtig große Dachanlagen mit Eigenverbrauch ungenutzt bleiben sollen.

Für sehr große Photovoltaikanlagen auf Dächern in der Megawattklasse bietet das EEG 2021 neue Chancen durch Ausschreibungen. Dabei handelt es sich um wirklich große Anlagen beispielsweise auf Logistikzentren oder großen Sporthallen. Bislang gab es dafür keine Regelung und die Dächer blieben leer. Jetzt, immerhin, gibt es die Möglichkeit, sich mit einem Projekt an einer Ausschreibung zu beteiligen und zu versuchen, einen Zuschlag zu bekommen. Mit diesem darf  man dann die Photovoltaik-Dachanlage bauen und erhält hinzukommend für zwanzig Jahre Vergütungen, die offiziell Marktprämie heißen. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein anderes System gewünscht hätten: Die Ausschreibungen sind vergleichsweise kompliziert und bürokratisch. Aber lieber ein halb volles, als ein leeres Glas.

Für Installateure, die sich mit sehr großen Solarprojekten auskennen, können sich hier durchaus neue Möglichkeiten eröffnen. In der Zwischenzeit arbeiten wir weiter beharrlich gemeinsam mit unseren Mitgliedern an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Bessere Rahmenbedingungen gibt es auch beim Mieterstrom. Wir erinnern uns: Bei diesem Modell bekommen Vermietende einen Zuschlag, wenn Mieterinnen und Mietern Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage geliefert wird. Bisher war das System so bürokratisch und finanziell so unattraktiv, dass es so gut wie keine Mieterstromprojekte in Deutschland gab. Die gute Nachricht: Jetzt ist das System nur noch bürokratisch. Die Vergütungssätze sind dagegen so erhöht worden, dass sich deutlich mehr Mieterstromprojekte rechnen dürften, als das bislang der Fall war. Das ist gut, weil so erste Wege zur Solarisierung der Städte entstehen dürften. Auch beim solaren Mieterstrom streiten wir selbstverständlich weiterhin mit Nachdruck für die Abschaffung der EEG-Umlage.

Deutlich verbessert wurden die Regeln für ältere Photovoltaikanlagen, die so genannten Ü20-Anlagen. Wer mit dem Inkrafttreten des ersten EEG seine Photovoltaikanlage gebaut hat, bekam dafür zwanzig Jahre lang eine feste Vergütung. Mit Ablauf dieser zwanzig Jahre (die Anlage ist inzwischen amortisiert und schnurrt immer noch wie neu) endet die Frist. Diese ersten PV-Anlagen waren  alle darauf ausgelegt, den Strom ohne Abstriche einzuspeisen, damit er dann an der Strombörse veräußert wird. Damit die Betreibenden etwas von dem dabei gezahlten Entgelt haben, erhalten sie den Marktwert Solar, einen Durchschnittspreis, abzüglich eines Entgeltes für die Netzbetreiber. Sie müssen also nichts tun.

Wer als Betreiber*in einer alten Anlagen allerdings noch einmal etwas für den Klimaschutz tun will, der sollte darüber nachdenken, die alte Photovoltaikanlage durch eine neue zu ersetzen. Das klingt auf den ersten Blick ziemlich unsinnig, weil die alte Photovoltaikanlage ja noch hervorragend läuft. Andererseits sollte man bedenken, dass eine neue Photovoltaikanlage auf der gleichen Fläche viel höhere Erträge einbringt und technisch viel mehr kann, als die Alte. Neue Photovoltaikanlagen produzieren nicht nur mehr Strom, sie können den Strom auch unkompliziert speichern und man kann damit das E-Auto laden. Was bei dieser Entscheidung helfen könnte, ist die Tatsache, dass alle Photovoltaikanlagen recycelt werden können. Übrigens gibt es mit einer neuen Photovoltaikanlage, die glücklicherweise sehr, sehr viel günstiger ist als noch vor zwanzig Jahren, auch wieder eine zwanzigjährige Vergütungen für den in das Netz eingespeisten Strom.

Sie sehen, das überarbeitet EEG bietet deutlich mehr, als man anfangs denkt. Das liegt einerseits daran, dass viele der Abgeordneten der Großen Koalition noch einiges an Verbesserungen durchgesetzt haben. Andererseits liegt das daran, dass immer mehr Menschen mitbekommen, was sie an der Solarenergie haben: Die beliebteste, günstigste und am meisten gebaute Technologie in Deutschland, um Strom zu erzeugen.

Ein Gastbeitrag von Jörg Ebel, Präsident Bundesverband Solarwirtschaft

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