Der Koalitionsvertrag aus Sicht der Solarwirtschaft

anlage 008Union und SPD haben sich gestern auf einen  Koalitionsvertrag verständigt. Knapp 13 Seiten beschäftigen sich mit der Energiepolitik.

Vielfach war in der letzten Zeit gefordert worden, das EEG oder zumindest die Vergütungen und den Einspeisevorrang abzuschaffen. Dazu wird es nicht kommen. Es soll aber bis Ostern 2014 ein Entwurf für ein neues EEG vorliegen, das im Sommer 2014 verabschiedet werden soll.

Viele Fragen sind im Koalitionsvertrag nur in allgemeiner Form geregelt und müssen erst noch im Rahmen der EEG-Novelle ausgehandelt werden.

Zu den Regelungen im Einzelnen

  1. Der Vertrag enthält eine Garantie, dass die geltenden Regeln für PV als solche nicht verschärft werden.
  2. Eigenverbrauch für neue, größere Anlagen (Größe noch nicht definiert) soll grundsätzlich an der EEG-Umlage „beteiligt“ werden. Das heißt: Die Höhe der Beteiligung, welche Erzeugungsart beteiligt wird, ob es Ausnahmen gibt und für welche Anlagengrößen dies gilt, ist noch offen. Bis Ostern dürfte noch eine Planung ohne die Belastung des Eigenverbrauchs möglich sein, danach müsste zu erkennen sein, ob und in welcher Höhe es zu Belastungen des Eigenverbrauchs kommt.
  3. Es wird bis spätestens 2017 für Anlagen, die größer als 5 Megawattpeak (MWp) sind, von Vergütung auf verpflichtende Direktvermarktung mit gleitender Marktprämie umgestellt.
  4. Freiflächenanlagen sollen spätestens ab 2016 im Rahmen eines Ausschreibungsmodells bis zu einer Höhe von 400 MWp wieder gefördert werden. Details dazu sind der EEG-Novelle vorbehalten.
  5. Zukünftig sollen Neuanlagen vom Netzbetreiber ansteuerbar sein. Es wird geprüft, ob Spitzenlast begrenzt unentgeltlich abgeregelt wird.
  6. Es wird geprüft, ob große Anlagen (die Grenze dürfte oberhalb 5 MWp liegen) einen bestimmten Anteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, was auf einen Zukauf von gesicherter Energieleistung hinausliefe. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist aber offen.
  7. Zum Thema Speicher fällt dieser Koalition wenig Konkretes ein, mit der Fortführung des Speicherförderprogramms ist aber fest zu rechnen.

Gesamtbewertung

Wir von IBC SOLAR hätten uns einen mutigeren und sicheren Neustart für die Energiewende gewünscht. Andererseits ist erkennbar, dass sich die Stromkonzerne mit ihren Vorstellungen nicht mehr durchsetzen können. Jetzt kommt es darauf an, die EEG-Novelle kritisch zu begleiten und darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen – besonders beim Eigenverbrauch –nicht verschlechtert werden. Grundsätzlich gilt: Wer sich jetzt für die Investition in eine Solarstromanlage entscheidet, ist garantiert auf der sicheren Seite. Denn die Einspeisevergütung sinkt durch eine Degressionsregelung seit Mitte 2012 kontinuierlich ab. Wer sich jetzt entscheidet, sichert sich den momentan gültigen Einspeisetarif für die nächsten 20 Jahre.

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