Die KfW-Förderung – Solarstrom für Elektroautos (442)

Schon seit einigen Jahren machen Elektroautos immer mehr der Neuzulassungen in Deutschland aus. Um diesen Trend weiter anzukurbeln, gibt es jetzt eine neue Zuschussförderung „Solarstrom für Elektroautos 442“. Damit wird die Anschaffung eines Elektroautos in Kombination mit einer Solaranlage attraktiver gemacht, um Solarenergie und Elektromobilität in Zukunft noch mehr zu verknüpfen. Aber für was genau gibt es die Förderung, in welchem Umfang und was sind die Voraussetzungen? Das alles beantworten wir in diesem Beitrag. 

Die Rahmenbedingungen

Bereits ab dem 26.09.2023 können Anträge für die KfW-Förderung eingereicht werden. Der Fördertopf beinhaltet 500 Millionen Euro, sodass am Ende ca. 50.000 Haushalte davon profitieren können. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.200 €. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen ist nicht möglich.

Damit soll ein Anreiz geschaffen werden für Sektorenkopplung, ein Beitrag zum Klimaschutz in den Bereichen Mobilität und Verkehr geleistet sowie eine Verbesserung der Netzstabilität erreicht werden. Auch die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen wird so reduziert.

Die Voraussetzungen

Um die Förderung zu erhalten, ist eine fabrikneue Anschaffung von Ladestation, PV-Anlage sowie Solarstromspeicher nötig. Diese Komponenten dürfen zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht bestellt oder verbaut sein. Zudem muss ein E-Auto vorhanden sein, das kein Hybrid ist und auf den Antragsteller oder eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dienstwagen sind von der Förderung ausgeschlossen, ein Privatleasingvertrag muss über mindestens 12 Monate gehen, um von der Förderung profitieren zu können.

Eine weitere Voraussetzung ist es, dass das Wohngebäude bereits besteht und vom Antragsteller bewohnt wird. Sollten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag unterschreiten, ist eine Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Die Komponenten:

  • PV-Anlage mit mind. 5 kWp Spitzenleistung
  • Solarstromspeicher mit mind. 5 kWh Speicherkapazität
  • EMS zur Steuerung der Gesamtanlage
  • Ladestation (z.B. Wallbox) mit mind. 11 kW Ladeleistung
  • Einbau & Anschluss der Gesamtanlage, inkl. aller Installationsarbeit

Aus folgenden Teilbeträgen setzt sich der Zuschuss zusammen:

Ladestation: 600 € pauschal – bei bidirektionalem Laden 1.200 €                                                                       

PV Anlage: 600 € pro kWp, max. 6.000€

Stromspeicher: 250 € pro kWh, max. 3.000 €

Was wird nicht gefördert?

Nicht unter die Förderung fallen Neubauten vor dem Bezug, Objekte, die ausschließlich vermietet werden, Ferien- oder Wochenendhäuser, Eigentumswohnungen und die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit dem Zuschuss.

So funktioniert die Förderung

Noch bevor die Komponenten bestellt werden, muss der Zuschuss beantragt werden. Sobald dann die Zusage da ist, können die PV-Komponenten sowie deren Installation beauftragt werden. Ab März 2024 müssen dann die Nachweise erbracht werden, danach können die Zuschüsse ausgezahlt werden.

Wir hoffen, mit diesem Beitrag einen guten Überblick über die neuen KfW-Förderung schaffen zu können, und freuen uns auf viele neue PV-Begeisterte. In unserem Online-Shop haben wir außerdem interessante PV-Sets geschnürt, bei denen die Kombination mit einer Wallbox zu attraktiven Rabatten führt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

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