Blogserie Ausschreibungsverfahren Solarparks – Teil 2: Ausschreibungsvolumina in 2020 – ein besonderes Jahr

Große Solarparks tauchen vermehrt in unserer Umgebung auf. Meist auf großen Freiflächen entlang der Autobahnen. Sie liefern grünen Strom, können damit ganze Kommunen versorgen und helfen uns dabei die Energiewende zu meistern. Doch bis so ein Park entsteht, gibt es die ein oder andere Hürde zu meistern. Eine davon ist das sogenannte Ausschreibungsverfahren für Solarparks. Wie das Verfahren und die Fakten im Detail aussehen, haben wir Ihnen im ersten Teil unserer Blogserie erklärt. Heute  berichten wir über die Besonderheiten der Ausschreibungsrunden im Jahr 2020 und geben Ihnen zeitgleich hilfreiche Tipps für ein erfolgreiches Gebot.  

Das Ausschreibungsjahr 2020 im Überblick

Jedes Jahr legt die Bundesnetzagentur in Deutschland konkrete Termine und ein Angebotsvolumen für das Ausschreibungsjahr fest. Neben drei regulären Terminen für Photovoltaik gibt es mehrere Sonderausschreibungen, die zum Teil auch technologierübergreifend ausgelobt werden. Für 2020 sind damit insgesamt 10 Ausschreibungen mit einem Volumen von insgesamt 2.600 Megawatt aufgelegt worden. Die übers Jahr verteilte Einteilung, ist in der Tabelle dargestellt.

Im Februar beispielsweise, betrug das Ausschreibungsvolumen 100 MW. Allein in diesem Monat wurden insgesamt 98 Gebote abgegeben. Bezuschlagt wurden am Ende jedoch nur 18. Das Ausschreibungsvolumen für den Monat März  sah hingegen schon rund 300 Megawatt vor. In dieser Sonderausschreibung wurden allein 51 Gebote mit einer Gebotsmenge von 301.208 kW bezuschlagt. 34 davon und damit rund 66 Prozent, gingen an das Bundesland Bayern für PV-Projekte auf Acker und Grünland.

Die Auswertung für den Monat März ergab dabei, dass der niedrigste Zuschlagswert bei rund 4,64 Cent pro Kilowattstunde lag. Der höchste hingegen belief sich auf 5,48 Cent pro Kilowatt. Dieser Wert liegt nur leicht über dem niedrigsten Gebot aus der Februarausschreibung mit 5,01 Cent pro Kilowatt.

Bei den Geboten gilt dabei generell: Nur die niedrigsten Gebotswerte erhalten einen Zuschlag, und zwar bis das Ausschreibungsvolumen aufgebraucht ist.

In der Konsequenz führt dies zu einem starken Wettbewerb unter den Bietern und zu dementsprechend niedrigen Gebotswerten. Das sorgt generell für große Probleme. In erster Linie werden Teilnehmer in den vergangenen Jahren immer wieder dazu verleitet, sehr niedrige Gebotswerte abzugeben, um den Zuschlag zu erhalten. In der Realisierung stellten sich zum Teil manche Gebote dann als unwirtschaftlich heraus und konnten am Ende nicht genutzt werden.

Die Zweitsicherheit

Der Regelfall stellt die Bieter vor weitere Herausforderungen. Denn normalerweise müssen erfolgreiche Bieter binnen zehn Werktagen nach der Veröffentlichung des Zuschlags eine Zweitsicherheit stellen. Die Zweitsicherheit dient als Pfand für die Realisierung der Anlage und beträgt grundsätzlich 45 Euro pro bezuschlagtem Kilowatt bzw. 20 EUR pro bezuschlagtem Kilowatt, sofern ein beschlossener Bebauungsplan bereits vorliegt. Dieser garantiert eine höhere Sicherheit in  der Realisierung der PV-Anlage. Entsprechend kleiner ist das zu hinterlegende Pfand.

Dabei sollten Sie wissen: Das Hinterlegen dieser Sicherheitssumme ist Pflicht. Wird keinerlei Pfand für ein  bezuschlagtes Gebot gestellt, erlöscht es. Darüber hinaus muss der Bieter in solchen Fällen auch stets mit einer Strafzahlung in Höhe der Erstsicherheit und der Gebühr rechnen!

Wie lange gilt ein Zuschlag?

Erteilte Zuschläge erlöschen zwei Jahre nach Bekanntmachung der Zuschlagserteilung. Allerdings nur wenn für diesen Zuschlag bis dahin kein Antrag auf Ausstellung einer Zahlungsberechtigung gestellt wurde und somit keine EEG-Inbetriebnahme stattgefunden hat.

Hinweis: Die EEG-Inbetriebnahme bedeutet, dass die PV-Anlage theoretisch in der Lage ist, Strom zu erzeugen, allerdings noch nicht in das Netz einspeisen kann. Wenn der Zuschlag erlischt, hat der Bieter eine Strafzahlung in Höhe der hinterlegten Zweitsicherheit zu entrichten.

Findet dieser Antrag auf Zahlungsberechtigung nicht innerhalb von 18 Monaten nach der Bekanntmachung der Zuschlagsvergabe statt, wird der Gebotswert um 0,3 Cent pro kWh vermindert. Das stellt wiederum  ein Risiko für die wirtschaftliche Realisierung der PV-Anlage dar.

Welchen Einfluss hat dabei die Coronakrise?

In Folge der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur das Prozedere für die Ausschreibungen geändert. Zwar finden die Ausschreibungsrunden alle wie vorgesehen statt, jedoch werden bis auf Weiteres keine Listen mit den erfolgreichen Geboten veröffentlicht. Das verhindert, dass die Fristen für die Realisierung und die Zweitsicherheit starten und fällig werden. Auch Strafzahlungen sollen vorübergehend ausgesetzt werden, sollten Photovoltaik-Projekte nicht fristgerecht ans Netz gebracht werden.

Weitere Details oder Änderungen gab die Bundesnetzagentur bisher nicht bekannt. Derzeit läuft zudem die erste technologieoffene Ausschreibung für Photovoltaik und Windkraft an Land in 2020. Stichtag für die Gebotsabgabe war der 1. April. Interessant dabei ist allerdings, dass alle Zuschläge in den Vorrunden an Photovoltaik-Projekte gingen. Wir dürfen also gespannt sein.

In unserem ersten Teil der Serie erhalten Sie den Faktencheck: Von der Gebotsagbage bis zum Zuschlag.

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