Blogserie Brandschutz Teil 1: Begriffserklärung und Einordnung

In dieser Blogserie erklären wir alles, was es rund um das Thema Brandschutz und PV zu wissen gibt. Das Thema wirft viele Fragen und Unsicherheiten auf, daher ist es wichtig, einen guten Überblick über die gesetzliche Lage zu haben. Als Einführung beginnen wir mit den wichtigsten Begrifflichkeiten und deren Definition, bevor wir uns in den kommenden Beiträgen dann den gesetzlichen Gegebenheiten in den einzelnen Bundesländern widmen. 

Brandschutz

Beginnen wollen wir damit, was genau unter Brandschutz eigentlich zu verstehen ist. In § 14 der Musterbauordnung (MBO) steht geschrieben, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, errichten, ändern und instand zu halten sind, dass vier Schutzziele eingehalten werden können. Schutzziel I ist die Vorbeugung der Entstehung eines Brandes, Schutzziel II die Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Zudem sollen bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren (Schutzziel III) sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein (Schutzziel IV). Bei größeren Gebäuden oder Abgrenzung zu benachbarten Gebäuden werden z.B. zur Verhinderung der Brandausbreitung Brandwände angeordnet.

Musterbauordnung

In Deutschland wird das Bauordnungsrecht als Bestandteil des öffentlichen Rechts in Landesbauordnungen geregelt. Die Musterbauordnung ist die sogenannte Standard- und Mindestbauordnung, die den Bundesländern als Grundlage für die jeweilige Landesbauordnung dient. Sie wird von der Bauministerkonferenz, in der alle Bundesländer vertreten sind, laufend aktualisiert, beschlossen und herausgegeben.

Landesbauordnung

Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die Anforderungen an das Bauen im jeweiligen Bundesland regelt. Die Landesbauordnung ist in jedem Bundesland unterschiedlich und wird von den Landesregierungen erlassen und überwacht.

Brandschutzwand

Eine Brandschutzwand dient dem Zweck, das sich ein Brand bzw. Feuer und Rauch nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile ausbreitet. Sie muss hierfür besonders beschaffen sein, damit für eine bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Dauer ein Brandüberschlag verhindert wird. Außerdem dürfen z.B. keine brennbaren Bestandteile durch sie hindurchgeführt werden oder zu nahe an sie gebaut werden (z.B. Brandabschottung von Kabel).

Harte Bedachung

Darunter ist zu verstehen, dass die Bedachung gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lange widerstandsfähig ist.

Dachhaut

Die Dachhaut ist die äußere Schicht eines Daches, welche als Eindeckung oder Abdichtung dient. Die Dachhaut schütz das Dach vor der Witterung.

Gebäudeklasse

Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 werden in § 2 Begriffe der MBO erklärt.

Zu diesen Gebäuden zählen Einfamilienhäuser, kleine Bürogebäude, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser und Bürogebäude mit einer max. Höhe von 7 m von Oberkante Erdreich bis Oberkante Fertigboden von Aufenthaltsräumen.

Baustoffklassen

Baustoffklassen werden auch als Brandschutzklassen bezeichnet. Diese dienen zur Einteilung von Baustoffen nach ihrem Brandverhalten gemäß DIN 4102.

Baustoffklasse Bauaufsichtliche Benennung
A

A1

A2

nichtbrennbare Baustoffe
B

B1

B2

B3

brennbare Baustoffe

schwerentflammbare Baustoffe

normalentflammbare Baustoffe

leichtentflammbare Baustoffe

Fazit

Im nächsten Beitrag unserer Brandschutz-Blogserie soll es dann um die Musterbauordnung im Detail gehen. Wir erklären, wie genau eine Brandwand aussehen muss und welche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen gestellt wird. Bald mehr dazu hier auf dem Blog!

 

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