Zulassungen im Bauwesen – ein Überblick

Im Bauwesen spielen Zulassungen eine entscheidende Rolle. Sie gewährleisten am Ende die Sicherheit und Qualität von Bauprodukten- und verfahren. Begriffe wie AbZ, ABG, ETA und ZiE sind tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder auf. Doch was bedeuten diese Begriffe genau und warum sind die so wichtig? In diesem Blogbeitrag geben wir einen umfassenden Überblick und erklären, wie diese Zulassungen den Bauprozess beeinflussen. 

Wenn man eine Anlage auf einem Gebäude oder an einer Fassade errichten möchte, muss man diese statisch nachweisen. Dabei spielen die Begriffe Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit eine zentrale Rolle. Die Tragfähigkeit bezieht sich auf die rechnerische Überprüfung der Komponenten und deren Verbindung, was normalerweise in Normen wie im Stahl-, Aluminium- und Holzbau geregelt ist. Gibt es keine entsprechenden Normen, muss ein Prüfinstitut die Tragfähigkeit nachweisen, beispielsweise bei Verbindungen in einem Nutenkanal oder der Klemmung eines Modulhalters. Dies gilt auch für tragende Bauteile aus Kunststoff oder verklebte Verbindungen.

Der Prozess der Zulassung

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die zentrale Stelle für bauaufsichtliche Zulassungen und Bewertungen in Deutschland.

Am Anfang steht die technische Spezifikation, die den Verwendungszweck des Produktes beschreibt. Im Anschluss werden Tests durchgeführt und die hieraus resultierenden Kräfte in einem Prüfgutachten festgehalten. Die Bewertung erfolgt durch eine technische Bewertungsstelle, in Deutschland durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und beinhaltet folgende Verfahren.

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ): Diese Zulassung erteilt den nationalen Verwendungsnachweis für Bauprodukte und wird auch im europäischen Raum anerkannt.
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): Diese Genehmigung regelt das Zusammenfügen von Bauprodukten. In Deutschland werden die meisten Zulassungen (CE-Kennzeichnung) in einem Kombi-Bescheid erteilt. Hier werden die Produktspezifikationen (abZ) und die Regelung zu Planung, Bemessung und Ausführung (aBG) zum Nachweis der Erfüllung der Bauwerksanforderungen herangezogen.
  • Europäische technische Bewertung (ETA): Diese Bewertung ermöglicht es, Bauprodukte auch europäisch zu vermarkten, wenn sie nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind.
  • Zustimmung im Einzelfall (ZiE): Diese Zustimmung kann auch für ein regelungsbedürftiges Bauprodukt für ein einzelnes Bauvorhaben erstellt werden. Dies kann auch nachträglich erstellt werden.

Bedeutung für das Bauwesen

Für das Produktrecht gilt: Alles, was eine CE-Kennzeichnung trägt, darf auch verbaut werden. Das Bauordnungsrecht regelt die Anwendungsanforderungen, wobei die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist. Sollte es zu einem Verstoß kommen, wäre dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 84 und es droht im schlimmsten Fall ein Rückbau. Hier könnte beispielsweise eine Zulassung im Einzelfall die Situation retten.

Verschweigt ein Installateur diesen Mangel, kann ein Bauherr zivilrechtlich oder durch einen Werksvertrag eine Nacherfüllung verlangen. Die CE-Kennzeichnung ist eine wesentliche Eigenschaft für das Produkt, und der Bauherr kann den Austausch der Komponenten durch zugelassene Bauteile verlangen.

Unser Engagement bei IBC SOLAR

DIBt-Zugelassen: Montagesysteme von IBC SOLAR

Bei IBC SOLAR setzen wir alles daran, für unsere Produkte, die nicht durch die harmonisierten Normen abgedeckt sind, eine Kombi-Zulassung aus AbZ und aBG zu erhalten. Eine europäische Bewertung eines Bauproduktes ist zurzeit umfangreicher, da die Spezifikation durch das europäische Bewertungsdokument (EAD) erstellt werden muss. Diese muss dann für alle Länder gleich sein.

Ab dem 7. Januar 2025 ist die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) in Kraft getreten. Hier werden weitere Anforderungen an die CE-Kennzeichnung gestellt. Diese beinhalten die Nachhaltigkeit und die Umweltauswirkungen der Produkte. Dies umfasst auch die Nutzungsdauer und die Wiederverwendbarkeit, um Planer bei der Konzeption nachhaltiger und klimaneutraler Gebäude zu unterstützen. Die Verordnung soll ab dem 8. Januar 2026 gelten.

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