EEG: Wie funktioniert der Ausgleichsmechanismus?

Es ist Wahlkampf und im Oktober wird die EEG-Umlage voraussichtlich erneut erhöht. Beide Anlässe sind ein gefundenes Fressen für diejenigen, denen am Ausbremsen der Erneuerbaren Energien gelegen ist. Doch so einige Behauptungen der in den Medien geführten Strompreisdebatte lassen einen stutzen. In diesem Blogbeitrag möchte ich daher die Funktionsweise des sogenannten Ausgleichsmechanismus erklären, der zur Berechnung der EEG-Umlage dient.

Wie funktioniert der Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)?

Zum 1. Januar 2010 trat eine grundlegende Änderung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus zum Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft (§ 1 AusglMechV). Damit wurde faktisch die derzeit viel diskutierte EEG-Umlage als Teil des Strompreises in ihrer heutigen Form eingeführt. Die wichtigsten Inhalte:

  1. Der Ausgleichsmechanismus regelt die Vermarktung des aus Erneuerbaren Energien (EE) erzeugten Stroms, für den eine bestimmte Einspeisevergütung garantiert wird.
  2. Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind nicht mehr dazu verpflichtet, den aus Erneuerbaren Energien erzeugten Strom abzunehmen und zu vermarkten. Sie zahlen jedoch die festgelegte Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde an die Betreiber der EE-Anlagen.
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