10.000-Häuser-Programm: Wir bieten förderfähige Systemlösungen für den EnergieBonusBayern

IBC-SOLAR-Beratung-PV-SolStore (Medium)
Hausbesitzer und IBC Fachpartner bei der Inbetriebnahme eines IBC SolStore 6.5. Li
Die bayerische Landesregierung hat die Bedeutung von Photovoltaik in Kombination mit Speichern erkannt. Im heute gestarteten 10.000-Häuser-Programm wird die Installation von Photovoltaikanlagen mit Speichersystemen in Privathaushalten mit bis zu 8.000 Euro unterstützt. Günstiger Photovoltaikstrom kann damit sowohl für die Strom- wie auch für die Wärmeproduktion genutzt werden. Am höchsten fällt die Förderung aus, wenn die Solarstromanlage mit Wärmespeicher, elektrischer Wassererwärmung und einem IBC SolStore Batteriespeicher verbunden wird. Aber auch Kombinationen nur mit IBC SolStore oder einem Wärmespeicher sind förderfähig. (mehr… )

Blogserie EEG 2014 Teil VI: Erzeugungszähler bei Kleinanlagen bis 10 kWp nicht notwendig

Symbolfoto_EEG2014In letzter Zeit verlangen einige Energieversorger bei der Anmeldung von Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) Leistung den Einbau eines Erzeugungszählers. Tatsächlich ist Fakt, dass die Betreiber von PV-Kleinanlagen dieser Forderung nicht nachkommen müssen.
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Blogserie “EEG 2014” Teil IV: Eigenverbrauch und EEG-Umlage

Symbolfoto_EEG2014Mit Inkrafttreten des EEG 2014 am 1. August 2014 änderten sich die Rahmenbedingungen für die Investition von Photovoltaik-Anlagen. Die wichtigsten Neuerungen und Konsequenzen, die sich daraus für Investoren und Betreiber von Photovoltaikanlagen ergeben, erläutern unsere Autoren in Form einer losen Serie von Blogbeiträgen. Grundsätzlich gibt es für alle Neu-Anlagen zukünftig drei Arten, den Strom zu verbrauchen bzw. zu vermarkten: Einspeisevergütung, Eigenverbrauch oder Direktvermarktung. Dieser Blogbeitrag erklärt die gesetzlichen Neuerungen beim Thema Eigenverbrauch und EEG-Umlage.
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Blogserie „EEG 2014“ Teil II: Vermarktungsmöglichkeiten für Photovoltaik – Einspeisevergütung

Symbolfoto_EEG2014Mit Inkrafttreten des EEG 2014 am 1. August 2014 haben sich die Rahmenbedingungen für die Investition von Photovoltaik-Anlagen geändert. Die wichtigsten Neuerungen und Konsequenzen, die sich daraus für Investoren und Betreiber von Photovoltaikanlagen ergeben, werden unsere Autoren in einer losen Serie von Blogbeiträgen erläutern. Den Anfang hat ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen des EEG 2014 gemacht. In den folgenden Beiträgen werden nun die unterschiedlichen Vermarktungsarten für Anlagen jeder Größenordnung betrachtet. Grundsätzlich gibt es für alle Neu-Anlagen zukünftig drei Arten, den Strom zu verbrauchen bzw. zu vermarkten: Einspeisevergütung, Eigenverbrauch oder Direktvermarktung. In diesem Blogbeitrag werden die Neuerungen bei der Einspeisevergütung erläutert.
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Blogserie “EEG 2014” Teil I: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Symbolfoto_EEG2014Am 1. August ist das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) in Kraft getreten. Mit der Novelle haben sich die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarstrom aus neu-installierten Anlagen geändert. Ganz neu ist eine Eigenverbrauchsabgabe, die nun bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung von größeren Anlagen mit berücksichtigt werden muss. In anderen Bereichen ändert sich hingegen wenig bis nichts. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im EEG 2014.
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