Japan: Land der aufgehenden Sonne setzt auf Sonnenstrom

Japan-Flagge1In Japan wird in diesen Tagen Hanami (花見) gefeiert, das traditionelle Kirschblütenfest. Ein wenig von der Kirschblüte ist auch auf dem Gelände nordwestlich von Tokyo zu sehen, auf dem in Kürze der Bau unseres ersten Solarparks in Japan beginnt. Das Projekt ist der Startschuss für IBC SOLAR auf dem japanischen Markt.
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Schwarzer Dienstag für die Solarwirtschaft

0904_Udo MoehrstedtDas Bundeskabinett hat heute seinen EEG-Entwurf verabschiedet. In dem Gesetzentwurf (Stand 8.4.2014) ist eine Abgabe auf selbst verbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen in Höhe von 50 Prozent der jeweils geltenden EEG-Umlage vorgesehen.

Dazu erklärt Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG:

„Der vorliegende Entwurf ist ungerecht und benachteiligt den Mittelstand. Während Industrie und Bergbau für Eigenverbrauch nur 15 Prozent Umlage zahlen müssen, sollen Bäcker, Biobauern oder Einzelhändler mehr als doppelt so viel zahlen.

Die Bundesregierung hat damit nicht mehr und nicht weniger beschlossen, als Solarstrom für den Verbraucher teurer zu machen. 50 Prozent Abgaben auf Eigenverbrauch bedeuten derzeit 3,12 Cent mehr pro selbst verbrauchte Kilowattstunde. Dieser Unfug muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren unbedingt korrigiert werden.

Besonders ärgerlich ist, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf behauptet, die Kosten für die Verbraucher senken oder stabilisieren zu wollen – das Gegenteil wird der Fall sein. Solarer Eigenverbrauch senkt die EEG-Umlage, weil er Vergütungszahlungen vermeidet. Außerdem belastet selbst verbrauchter Solarstrom die Netze nicht und vermeidet damit Netzausbaukosten.

Bürgernähe sieht anders aus. Gut, dass ein Gesetz den Bundestag erfahrungsgemäß niemals so verlässt, wie es ihn erreicht hat.“

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Blogserie „Gewerblicher Eigenverbrauch“ Teil VII: Marketing und Vertrieb – erfolgreiche Wege zum gewerblichen Kunden

Logo_Blogserie Gewerblicher Eigenverbrauch_FINAL„Jede vierte Firma in Deutschland denkt bereits darüber nach, selbst Strom zu erzeugen“, berichtete Sueddeutsche.de im September 2013. Bei ca. 3,1 Millionen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland wären das 775.000 Unternehmen. Besonders für Unternehmen, die tagsüber viel Strom verbrauchen, ist eine Photovoltaikanlage für den gewerblichen Eigenverbrauch die ideale Lösung, um langfristig Geld zu sparen. Das Potenzial ist also da. Nun müssen Solarprofis ihre zukünftigen Kunden nur noch finden und überzeugen. Dieser Beitrag zeigt, wie Installateure und Solarteure erfolgreich auf die Zielgruppe „Gewerbekunden“ zugehen können.
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Bundespräsident Gauck mit Wirtschaftsdelegation auf Staatsbesuch in Indien – IBC SOLAR war mit dabei

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Wirtschaftdelegation mit Bundespräsident Joachim Gauck. Quelle: Bundesregierung

Indien gehört zu den aufstrebenden Staaten bei der Nutzung Erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik. Für IBC SOLAR, vertreten durch unseren Gründer Udo Möhrstedt, war es deshalb eine besondere Ehre, beim jüngsten Staatsbesuch des Bundespräsidenten Joachim Gauck als Teil der Wirtschaftsdelegation mit nach Indien und Myanmar reisen zu können.
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„Schutzzölle lassen sich nicht gegen die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten durchsetzen“

Udo MoehrstedtStatement von Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC SOLAR AG, zu den aktuellen Diskussionen um Schutzzölle für Solarmodule:

 

„Der Widerstand aus 18 Mitgliedsstaaten der EU ist ein Hoffnungsschimmer für die deutsche Solarwirtschaft. Handelskommissar Karel de Gucht muss jetzt einlenken und auf die vorläufigen Zölle verzichten. Sie wären nur ein Papiertiger, denn endgültige Zölle sind gegen die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten nicht durchzusetzen. Auch inhaltlich wären die vorläufigen Schutzzölle falsch. Sie würden den Markt verwüsten und damit zuallererst den Modulherstellern und dann dem Rest der Solarwirtschaft – dem Maschinenbau, dem Handwerk und dem Handel – schaden. Besonderer Dank gebührt der Bundesregierung. Bundeskanzlerin Merkel und Bundeswirtschaftsminister Rösler haben mit ihrem ‚Nein‘ zu den vorläufigen Zöllen im Interesse der Solarwirtschaft und ganz besonders des mittelständischen Solarhandwerks gehandelt.“