Was ist eigentlich das Grünstromprivileg?

Immer wieder fällt in den aktuellen Diskussionen um die Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein bisher kaum erwähnter Aspekt der EEG-Umlage: das Grünstromprivileg (nach § 37 Absatz 1 Satz 2 EEG). Doch was ist das eigentlich?

Wie berechnet sich eigentlich der Wirkungsgrad von PV-Modulen?

Gerade diskutiert man in Berlin wieder einmal über den Nutzen und die Kosten für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Während auf der einen Seite die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren von vielen Seiten angegriffen wird, versucht Bundesumweltminister Röttgen den sauren Apfel wenigstens ein bisschen zu versüßen: In diesem Jahr will das Ministerium seinen Etat für die Forschungsförderung aufstocken. Für 2011 stehen 128 Millionen Euro bereit, ließ der Umweltminister verlauten. Unter den Projekten, die gefördert werden, sind unter anderem solche, die den Wirkungsgrad von Solarmodulen steigern sollen. Doch was steckt eigentlich hinter dem Wirkungsgrad?

Was ist eigentlich die EEG-Umlage?

Das Jahr 2010 scheint das bislang erfolgreichste in der Geschichte der Photovoltaik zu sein. Noch nie zuvor hatten sich innerhalb eines Jahres so viele private und gewerbliche Investoren für eine Photovoltaikanlage entschieden.
Das bedeutet gleichzeitig, dass der Marktanreiz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) voll greift – übrigens ein Exportschlager, der in gut 50 anderen Ländern nachgeahmt wurde.
Dabei stellen sich viele die Frage, wer die durch die Energieversorger ausgezahlte Vergütung für erneuerbare Stromerzeugung, wie z.B. die Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Windkraft diese bezahlt.