Blogserie Ausschreibungsverfahren Solarparks – Teil 3: Vorteile und Vorbereitung

Große Solarparks tauchen vermehrt in unserer Umgebung auf. Meist auf großen Freiflächen entlang der Autobahnen. Sie liefern grünen Strom, können damit ganze Kommunen versorgen und helfen uns dabei die Energiewende zu meistern. Doch bis so ein Park entsteht, gibt es die ein oder andere Hürde zu meistern. Eine davon ist das sogenannte Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur erneuerbare Energien. In den vergangen zwei Ausschreibungsrunden bewies IBC SOLAR dabei, dass es nicht nur im Systemhandel sondern auch im Projektgeschäft größte Expertise besitzt und sicherte sich zwei Mal in Folge den höchsten Zuschlag. Für uns auch die Gelegenheit in einer dreiteiligen Serien einmal genauer in die Welt der Ausschreibungsverfahren zu blicken und Ihnen alles rund um das Thema zu erklären: Heute berichten wir, wie sich Projektierer, wie IBC SOLAR, auf die Ausschreibungsrunden vorbereiten und was am Ende die großen Vorteile dieses Verfahrens sind.

 

Großanlagen rentabel planen

Freiflächenanlagen spielen eine immer größere Rolle. So ergab eine Untersuchung des Landesamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) aus dem Jahre 2013, dass das Bundesland NRW beispielsweise ein Potenzial von 21.000 Hektar und einer möglichen installierbaren Leistung von bis zu 37,7 Gigawatt für Freiflächen-Photovoltaik besitzt.

Da Freiflächenanlagen größer 750 kWp aber keine feste Einspeisevergütung erhalten, stellt die Planung dieser im Rahmen der jährlichen Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur für so manchen eine große Hürde dar. Hinzu kommt die vorherrschende Meinung, Großanlagen seien nicht rentabel.

Doch wer glaubt, durch die Ausschreibungsverfahren sei eine Großanlage längst kein sicheres Standbein mehr, dem beweist IBC SOLAR das Gegenteil. Denn mit der richtigen Planung lassen sich auch Gewinne erzielen und das trotz einer niedrigen Einspeisevergütung.

Die hierfür notwendige Entscheidung über die Gebotshöhe wird bei IBC SOLAR mit fundiertem Fachwissen und jahrelanger Erfahrung getroffen. Hierfür müssen wichtige Einflussfaktoren berücksichtigt werden wie beispielsweise das Ausschreibungsvolumen, die Projektkosten, die allgemeine wirtschaftliche Lage und Marktentwicklung, sowie die verfügbaren Flächenkategorien. Anhand dieser Parameter wird dann ein entsprechendes Angebot kalkuliert. Darüber hinaus unterstützen wir auch unsere Fachpartner, die ebenfalls Gebote abgeben.

Vorteile des Ausschreibungsverfahrens

In ganz Deutschland gibt es noch viele ungenutzte Flächen, die für Solarstromanlagen verwendet werden könnten und somit eine langfristige Einnahme für den jeweiligen Flächeneigentümer darstellen. IBC SOLAR ist dabei immer auf der Suche nach weiteren Flächen, die für den Bau weiterer Solarstromanlagen gepachtet werden können und zeigt gerne auf, welche Gewinne trotz niedriger Einspeisevergütung erzielt werden können. Unser Fazit: Viele Flächeneigentümer waren anfangs zwar unsicher, haben dann aber den Schritt gewagt und konnten sich am Ende durch eine Solaranlage ein sicheres Standbein für die Altersvorsorge schaffen, das sie nie mehr hergeben möchten.

Das Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur legt dabei den Grundstein für sauberen Strom und eine lebenswerte Umwelt – auch für nachfolgende Generationen. Gleichzeitig wird ein zu schneller Zubau vermieden und man hat einen exakten Überblick darüber, wo genau die Großanlagen für regenerative Energien geplant sind und entstehen.

In dem ersten und zweiten Teil dieser Serie erhalten Sie den Faktencheck von der Gebotsabgabe bis zum Zuschlag sowie einen Einblick in das Ausschreibungsjahr 2020.

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