E-Mobilität unter neuen Vorzeichen: Das KfW-Förderprogramm 440

Lange Zeit wurde die E-Mobilität als Randprodukt gesehen, als Technologie die nur sehr langsam den Markt durchdringen wird. Inzwischen ist der Markt allein in Deutschland auf über 120.000 Neuzulassungen im Jahr 2020 gestiegen. Die Politik setzt durch verschiedenste Förderpogramme weitere Anreize, die das Marktwachstum zusätzlich beschleunigen. Um dem gestiegenen Anteil an Elektroautos gerecht zu werden und die benötigte Infrastruktur hierzu aufzubauen, wurde nun eine neue KfW-Förderung mit dem Namen „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)“  in die Wege geleitet.

Ab dem 24.11.2020 werden mit der neuen KfW-Förderung private Ladepunkte mit 900 Euro pauschal bezuschusst. Die wichtigste Voraussetzung um einen genehmigten Förderantrag zu erhalten ist, dass der Strom für die Ladepunkte aus einer eigenen PV-Anlage stammt oder aber ein Grünstromtarif abgeschlossen wurde, wie beispielsweise der Ökostromtarif efa:fair. Das E-Auto mit dem Strom aus der eigenen PV-Anlage zu laden ist dabei nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch besonders lohnenswert. So braucht es beispielsweise für eine jährliche Fahrleistung von 10.000 km eine Solaranlage mit rund 1,7 Kilowattpeak. Hierfür reicht eine Dachfläche von etwa 10 m² aus. Für das E-Auto liefert die Solaranlage dann mindestens 30 Jahre lang sauberen Strom.

Abbildung 1: Anzahl Neuzulassungen E-Autos in Deutschland (Quelle: Statista)

Weitere Punkte, die es im Zusammenhang mit der KfW-Förderung zu beachten gibt, sind:

  • Die Fördersumme von 900 Euro wird nur dann bezuschusst, wenn die Kosten für die Wallbox und deren Installation einen Mindestwert von ebenfalls 900 Euro betragen.
  • Gefördert werden ausschließlich private Ladestationen, das bedeutet, halb-öffentliche und öffentliche Wallboxen sind grundsätzlich nicht förderfähig.
  • Die Wallbox muss über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen. Wallboxen mit einer höheren Leistung (beispielsweise 22 kW), müssen deshalb gedrosselt werden. Zudem muss der Installateur in einem ausgestellten Schreiben an den Endkunden bestätigen,, dass dies geschehen ist.
  • Die Förderung gilt für jeden Ladepunkt. Somit ist eine Wallbox mit 2 x 11 kW Ladepunkten doppelt förderfähig und erhält 1.800 Euro Pauschalzuschuss! Dieses Prinzip ist mit weiteren Ladepunkten So werden beispielsweise 5 Ladepunkte mit Mindestkosten von 4.000 Euro auch mit  4.000 Euro gefördert.
  • Die Wallbox muss updatebar sein und eine zukünftige Ansteuerung (zum Beispiel durch das Smart Meter Gateway) zulassen.
  • Die Wallbox darf erst gekauft werden, nachdem der Antrag gestellt wurde.

Die KfW hat bereits eine Liste der förderfähigen Produkte online veröffentlicht. Zugriff auf diese Liste und alle weiteren Informationen zum Thema Förderung erhalten sie auf der Seite der KfW.

Wer darf den Antrag ab dem 24.11. bei der KfW einreichen?

  • Wohnungs- und Hauseigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter und Vermieter
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften

Es ist also auch in Mehrparteienhäusern möglich, diese Förderung zu nutzen. Vorraussetzung für diese Parteien ist jedoch, dass das Gebäude bereits steht und bewohnt ist.

Wir bei IBC SOLAR sind bestens aufgestellt und bieten Ihnen eine vielseitige Auswahl an förderfähigen Ladesäulen in unserem Online Shop – schauen Sie doch mal vorbei! Übrigens: Sollte noch keine PV-Anlage vorhanden sein, ergeben sich auch Synergieeffekte mit dem Kredit für Erneuerbare Energien (270) der KfW!

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1 Gedanke zu „E-Mobilität unter neuen Vorzeichen: Das KfW-Förderprogramm 440“

  1. Richtig interessant wäre das ganze, wenn man das E-Auto als Speicher nutzen könnte. Leider ist das noch Zukunftsmusik, obwohl die Technik schon da wäre, auch rückspeisefähige E-Autos gäbe es schon.

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